XRechnung Fehlermeldungen
Alle 284 Geschäftsregeln der offiziellen XRechnung-Prüfung auf Deutsch, mit den betroffenen Feldern und einer Lösung für die häufigsten Fehler. Den Code aus Ihrem Prüfbericht finden Sie mit Strg+F bzw. Cmd+F.
Sie haben die Rechnung als Datei? Hier kostenlos prüfen, dann sehen Sie direkt, welche Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen.
Deutsche Regeln der XRechnung (BR-DE)
Zusätzliche Pflichten für XRechnungen in Deutschland, zum Beispiel Käuferreferenz, Kontaktdaten und Zahlungsangaben.
- BR-DE-1
Ergänzen Sie die Zahlungsangaben: die Zahlungsart (bei Überweisung Code 58) und bei Überweisung die IBAN des Empfängerkontos.
Eine Rechnung (INVOICE) muss Angaben zu "PAYMENT INSTRUCTIONS" (BG-16) enthalten.
- BR-DE-2
Ergänzen Sie einen Ansprechpartner beim Verkäufer mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die Gruppe "SELLER CONTACT" (BG-6) muss übermittelt werden.
- BR-DE-3
Der Ort in der Anschrift des Verkäufers fehlt.
Das Element "Seller city" (BT-37) muss übermittelt werden.
BT-37 Verkäufer: Ort
- BR-DE-4
Die Postleitzahl in der Anschrift des Verkäufers fehlt.
Das Element "Seller post code" (BT-38) muss übermittelt werden.
BT-38 Verkäufer: PLZ
- BR-DE-5
Der Name des Ansprechpartners beim Verkäufer fehlt (Person oder Abteilung).
Das Element "Seller contact point" (BT-41) muss übermittelt werden.
BT-41 Verkäufer: Name
- BR-DE-6
Die Telefonnummer des Ansprechpartners beim Verkäufer fehlt.
Das Element "Seller contact telephone number" (BT-42) muss übermittelt werden.
BT-42 Verkäufer: Telefon
- BR-DE-7
Die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim Verkäufer fehlt.
Das Element "Seller contact email address" (BT-43) muss übermittelt werden.
BT-43 Verkäufer: E-Mail-Adresse
- BR-DE-8
Der Ort in der Anschrift des Käufers fehlt.
Das Element "Buyer city" (BT-52) muss übermittelt werden.
BT-52 Käufer: Ort
- BR-DE-9
Die Postleitzahl in der Anschrift des Käufers fehlt.
Das Element "Buyer post code" (BT-53) muss übermittelt werden.
BT-53 Käufer: PLZ
- BR-DE-10
Das Element "Deliver to city" (BT-77) muss übermittelt werden, wenn die Gruppe "DELIVER TO ADDRESS" (BG-15) übermittelt wird.
BT-77 Lieferung: Ort
- BR-DE-11
Das Element "Deliver to post code" (BT-78) muss übermittelt werden, wenn die Gruppe "DELIVER TO ADDRESS" (BG-15) übermittelt wird.
BT-78 Lieferung: PLZ
- BR-DE-14
Das Element "VAT category rate" (BT-119) muss übermittelt werden.
BT-119 Umsatzsteuersatz
- BR-DE-15
Tragen Sie die Käuferreferenz (BT-10) ein. Bei Behörden ist das die Leitweg-ID, die Ihnen die Behörde mitteilt. Firmenkunden geben oft eine Bestell- oder Lieferantennummer vor. Gibt es keine Vorgabe, nehmen Sie eine eigene Referenz wie die Kundennummer.
Das Element "Buyer reference" (BT-10) muss übermittelt werden.
BT-10 Käuferreferenz
- BR-DE-16
Bei Umsätzen mit Umsatzsteuer muss der Verkäufer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder seine Steuernummer angeben.
Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.
BT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: Steuernummer
- BR-DE-17
Mit dem Element "Invoice type code" (BT-3) sollen ausschließlich folgende Codes aus der Codeliste UNTDID 1001 übermittelt werden: 326 (Partial invoice), 380 (Commercial invoice), 384 (Corrected invoice), 389 (Self-billed invoice) und 381 (Credit note),875 (Partial construction invoice), 876 (Partial final construction invoice), 877 (Final construction invoice).
BT-3 Rechnungsart
- BR-DE-18
Skonto Zeilen in muessen diesem regulärem Ausdruck entsprechen. Die Informationen zur Gewährung von Skonto müssen wie folgt im Element "Payment terms" (BT-20) übermittelt werden: Anzugeben ist im ersten Segment "SKONTO", im zweiten "TAGE=n", im dritten "PROZENT=n". Prozentzahlen sind ohne Vorzeichen sowie mit Punkt getrennt von zwei Nachkommastellen anzugeben. Liegt dem zu berechnenden Betrag nicht BT-115, "fälliger Betrag" zugrunde, sondern nur ein Teil des fälligen Betrags der Rechnung, ist der Grundwert zur Berechnung von Skonto als viertes Segment "BASISBETRAG=n" gemäß dem semantischen Datentypen Amount anzugeben. Jeder Eintrag beginnt mit einer #, die Segmente sind mit einer # getrennt und eine Zeile schließt mit einer # ab. Am Ende einer vollständigen Skontoangabe muss ein XML-konformer Zeilenumbruch folgen. Alle Angaben zur Gewährung von Skonto müssen in Großbuchstaben gemacht werden. Zusätzliches Whitespace (Leerzeichen, Tabulatoren oder Zeilenumbrüche) ist nicht zulässig. Andere Zeichen oder Texte als in den oberen Vorgaben genannt sind nicht zulässig.
BT-20 Skonto; weitere ZahlungsbedingungenBT-115 Fälliger Betrag
- BR-DE-19
Die IBAN ist nicht korrekt. Prüfen Sie Länderkennung, Länge und Prüfziffer, und schreiben Sie sie ohne Leerzeichen.
'Payment account identifier' (BT-84) soll eine korrekte IBAN enthalten, wenn in 'Payment means type code' (BT-81) mit dem Code 58 SEPA als Zahlungsmittel gefordert wird.
BT-84 IBANBT-81 Code für das Zahlungsmittel
- BR-DE-20
'Debited account identifier' (BT-91) soll eine korrekte IBAN enthalten, wenn in 'Payment means type code' (BT-81) mit dem Code 59 SEPA als Zahlungsmittel gefordert wird.
BT-91 IBANBT-81 Code für das Zahlungsmittel
- BR-DE-21
Die Kennung (BT-24) passt nicht zur XRechnung. Wenn Sie eine XRechnung erzeugen wollen, muss Ihr Programm die aktuelle XRechnung-Kennung eintragen. Fragen Sie den Hersteller nach einem Update.
Das Element "Specification identifier" (BT-24) soll syntaktisch der Kennung des Standards XRechnung entsprechen.
BT-24 Spezifikationskennung
- BR-DE-22
Die Dateinamen-Attribute der embeddedDocumentBinaryObject-Elemente sind nicht alle eindeutig.
- BR-DE-23-a
Wenn BT-81 "Payment means type code" einen Schlüssel für Überweisungen enthält (30, 58), muss BG-17 "CREDIT TRANSFER" übermittelt werden.
BT-81 Code für das Zahlungsmittel
- BR-DE-23-b
Wenn BT-81 "Payment means type code" einen Schlüssel für Überweisungen enthält (30, 58), dürfen BG-18 und BG-19 nicht übermittelt werden.
BT-81 Code für das Zahlungsmittel
- BR-DE-24-a
Wenn BT-81 "Payment means type code" einen Schlüssel für Kartenzahlungen enthält (48, 54, 55), muss genau BG-18 "PAYMENT CARD INFORMATION" übermittelt werden.
BT-81 Code für das Zahlungsmittel
- BR-DE-24-b
Wenn BT-81 "Payment means type code" einen Schlüssel für Kartenzahlungen enthält (48, 54, 55), dürfen BG-17 und BG-19 nicht übermittelt werden.
BT-81 Code für das Zahlungsmittel
- BR-DE-25-a
Wenn BT-81 "Payment means type code" einen Schlüssel für Lastschriften enthält (59), muss genau BG-19 "DIRECT DEBIT" übermittelt werden.
BT-81 Code für das Zahlungsmittel
- BR-DE-25-b
Wenn BT-81 "Payment means type code" einen Schlüssel für Lastschriften enthält (59), dürfen BG-17 und BG-18 nicht übermittelt werden.
BT-81 Code für das Zahlungsmittel
- BR-DE-26
Wenn im Element Invoice type code (BT-3) der Code 384 (Corrected invoice) übergeben wird, soll PRECEDING INVOICE REFERENCE BG-3 mind. einmal vorhanden sein.
BT-3 Rechnungsart
- BR-DE-27
Die Telefonnummer muss mindestens drei Ziffern enthalten.
In BT-42 sollen mindestens drei Ziffern enthalten sein.
BT-42 Verkäufer: Telefon
- BR-DE-28
Die E-Mail-Adresse hat kein gültiges Format.
In BT-43 soll genau ein @-Zeichen enthalten sein, welches nicht von einem Leerzeichen, einem Punkt, aber mindestens zwei Zeichen auf beiden Seiten flankiert werden soll. Ein Punkt sollte nicht am Anfang oder am Ende stehen.
BT-43 Verkäufer: E-Mail-Adresse
- BR-DE-30
Wenn "DIRECT DEBIT" BG-19 vorhanden ist, dann muss "Bank assigned creditor identifier" BT-90 übermittelt werden.
BT-90 Gläubiger-ID
- BR-DE-31
Wenn "DIRECT DEBIT" BG-19 vorhanden ist, dann muss "Debited account identifier" BT-91 übermittelt werden.
BT-91 IBAN
Grundregeln der EN 16931 (BR-01 bis BR-65)
Pflichtangaben jeder E-Rechnung nach der europäischen Norm, zum Beispiel Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer und Käufer.
- BR-01
Eine Rechnung muss eine Spezifikationskennung (BT-24) enthalten.
BT-24 Spezifikationskennung
- BR-02
Die Rechnungsnummer fehlt.
Eine Rechnung muss eine Rechnungsnummer (BT-1) enthalten.
BT-1 Rechnungsnummer
- BR-03
Das Rechnungsdatum fehlt.
Eine Rechnung muss ein Rechnungsdatum (BT-2) enthalten.
BT-2 Rechnungsdatum
- BR-04
Eine Rechnung muss einen Rechnungstypcode (BT-3) enthalten.
BT-3 Rechnungsart
- BR-05
Eine Rechnung muss einen Rechnungs-Währungscode (BT-5) enthalten.
BT-5 Währung
- BR-06
Der Name des Verkäufers fehlt.
Eine Rechnung muss den Namen des Verkäufers (BT-27) enthalten.
BT-27 Verkäufer: Firmenname
- BR-07
Der Name des Käufers fehlt.
Eine Rechnung muss den Namen des Käufers (BT-44) enthalten.
BT-44 Käufer: Name
- BR-08
Eine Rechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten.
- BR-09
Die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) muss einen Ländercode des Verkäufers (BT-40) enthalten.
BT-40 Verkäufer: Ländercode
- BR-10
Eine Rechnung muss die Postanschrift des Käufers (BG-8) enthalten.
- BR-11
Die Postanschrift des Käufers muss einen Ländercode des Käufers (BT-55) enthalten.
BT-55 Käufer: Ländercode
- BR-12
Eine Rechnung muss die Summe der Nettobeträge der Rechnungspositionen (BT-106) enthalten.
BT-106 Summe aller Positionen (netto)
- BR-13
Eine Rechnung muss den Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) enthalten.
BT-109 Gesamtsumme netto
- BR-14
Eine Rechnung muss den Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) enthalten.
BT-112 Gesamtsumme brutto
- BR-15
Eine Rechnung muss den zu zahlenden Betrag (BT-115) enthalten.
BT-115 Fälliger Betrag
- BR-16
Die Rechnung hat keine einzige Position. Jede E-Rechnung braucht mindestens eine Rechnungsposition.
Eine Rechnung muss mindestens eine Rechnungsposition (BG-25) enthalten.
- BR-17
Der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) muss in der Rechnung angegeben werden, wenn der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer (BG-4) abweicht.
BT-59 Zahlungsempfänger: Name
- BR-18
Der Name des Steuervertreters des Verkäufers (BT-62) muss in der Rechnung angegeben werden, wenn der Verkäufer (BG-4) eine Steuervertreterpartei des Verkäufers (BG-11) hat.
BT-62 Steuervertreter: Name
- BR-19
Die Postanschrift des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BG-12) muss in der Rechnung angegeben werden, wenn der Verkäufer (BG-4) einen steuerlichen Vertreter (BG-11) hat.
- BR-20
Die Postanschrift des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BG-12) muss einen Ländercode des steuerlichen Vertreters (BT-69) enthalten, wenn der Verkäufer (BG-4) einen steuerlichen Vertreter (BG-11) hat.
BT-69 Steuervertreter: Ländercode
- BR-21
Jede Rechnungsposition (BG-25) muss eine Rechnungspositionskennung (BT-126) enthalten.
BT-126 Position
- BR-22
Jede Rechnungsposition (BG-25) muss eine abgerechnete Menge (BT-129) enthalten.
BT-129 Menge
- BR-23
Eine Rechnungsposition (BG-25) muss einen Code für die Maßeinheit der abgerechneten Menge (BT-130) enthalten.
BT-130 Einheit
- BR-24
Jede Rechnungsposition (BG-25) muss einen Nettobetrag der Rechnungsposition (BT-131) enthalten.
BT-131 Gesamtpreis (netto)
- BR-25
Jede Rechnungsposition (BG-25) muss den Artikelnamen (BT-153) enthalten.
BT-153 Bezeichnung
- BR-26
Jede Rechnungsposition (BG-25) muss den Nettopreis des Artikels (BT-146) enthalten.
BT-146 Preis pro Einheit (netto)
- BR-27
Der Nettopreis des Artikels (BT-146) darf nicht negativ sein.
BT-146 Preis pro Einheit (netto)
- BR-28
Der Bruttopreis des Artikels (BT-148) darf nicht negativ sein.
BT-148 Listenpreis (netto)
- BR-29
Wenn sowohl das Startdatum des Rechnungszeitraums (BT-73) als auch das Enddatum des Rechnungszeitraums (BT-74) angegeben sind, muss das Enddatum des Rechnungszeitraums (BT-74) zeitlich nach dem oder gleich dem Startdatum des Rechnungszeitraums (BT-73) liegen.
BT-73 VonBT-74 Bis
- BR-30
Wenn sowohl das Startdatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-134) als auch das Enddatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-135) angegeben sind, muss das Enddatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-135) zeitlich nach dem oder gleich dem Startdatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-134) liegen.
BT-134 VonBT-135 Bis
- BR-31
Jeder Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) muss einen Betrag des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-92) haben.
BT-92 Nachlass
- BR-32
Jeder Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) muss einen Umsatzsteuerkategorie-Code für den Nachlass auf Dokumentenebene (BT-95) haben.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des Nachlasses
- BR-33
Jeder Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) muss einen Grund für den Nachlass auf Dokumentenebene (BT-97) oder einen Grundcode für den Nachlass auf Dokumentenebene (BT-98) haben.
BT-97 Grund für den NachlassBT-98 Kennung für den Nachlassgrund
- BR-36
Jeder Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) muss einen Zuschlagsbetrag auf Dokumentenebene (BT-99) haben.
BT-99 Zuschlag
- BR-37
Jeder Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) muss einen Umsatzsteuerkategorie-Code für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-102) haben.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-38
Jeder Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) muss einen Grund für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-104) oder einen Grundcode für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-105) haben.
BT-104 Grund für den ZuschlagBT-105 Kennung für den Zuschlagsgrund
- BR-41
Jeder Nachlass auf Rechnungspositionsebene (BG-27) muss einen Nachlassbetrag der Rechnungsposition (BT-136) haben.
BT-136 Nachlass (netto)
- BR-42
Jeder Nachlass auf Rechnungspositionsebene (BG-27) muss einen Nachlassgrund der Rechnungsposition (BT-139) oder einen Code des Nachlassgrundes der Rechnungsposition (BT-140) haben.
BT-139 Grund des NachlassesBT-140 Code für den Nachlassgrund
- BR-43
Jeder Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BG-28) muss einen Zuschlagsbetrag der Rechnungsposition (BT-141) haben.
BT-141 Zuschlag (netto)
- BR-44
Jeder Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BG-28) muss einen Zuschlagsgrund der Rechnungsposition (BT-144) oder einen Code des Zuschlagsgrundes der Rechnungsposition (BT-145) haben.
BT-144 Grund des ZuschlagsBT-145 Code für den Zuschlagsgrund
- BR-45
Jede Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss eine Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) enthalten.
BT-116 Bemessungsgrundlage je Steuersatz
- BR-46
Jede Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss einen Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) enthalten.
BT-117 Steuerbetrag je Steuersatz
- BR-47
Jede Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss durch einen Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) definiert sein.
BT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-48
Jede Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss einen Steuersatz der Umsatzsteuerkategorie (BT-119) enthalten, außer wenn die Rechnung nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
BT-119 Umsatzsteuersatz
- BR-49
Eine Zahlungsanweisung (BG-16) muss den Zahlungsmitteltyp-Code (BT-81) angeben.
BT-81 Code für das Zahlungsmittel
- BR-50
Eine Zahlungskontokennung (BT-84) muss vorhanden sein, wenn in der Rechnung Informationen zur Überweisung (BG-16) angegeben sind.
BT-84 IBAN
- BR-51
Gemäß den Sicherheitsstandards für Kartenzahlungen sollte eine Rechnung niemals eine vollständige Kartennummer (BT-97) enthalten. Derzeit hat der PCI Security Standards Council festgelegt, dass höchstens die ersten 6 und die letzten 4 Ziffern angezeigt werden dürfen.
BT-97 Grund für den Nachlass
- BR-52
Jedes zusätzliche unterstützende Dokument (BG-24) muss eine Referenz auf das unterstützende Dokument (BT-122) enthalten.
BT-122 Kennung
- BR-53
Wenn der Währungscode für die Umsatzsteuerabrechnung (BT-6) vorhanden ist, muss der Umsatzsteuergesamtbetrag in der Abrechnungswährung (BT-111) angegeben werden.
BT-6 Code der UmsatzsteuerwährungBT-111 Summe Umsatzsteuer in Abrechnungswährung
- BR-54
Jedes Artikelmerkmal (BG-32) muss einen Namen des Artikelmerkmals (BT-160) und einen Wert des Artikelmerkmals (BT-161) enthalten.
- BR-55
Jeder Verweis auf eine vorausgehende Rechnung (BG-3) muss einen Verweis auf die vorausgehende Rechnung (BT-25) enthalten.
BT-25 Rechnungsnummer
- BR-56
Jede Partei des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BG-11) muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) aufweisen.
BT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-57
Jede Lieferanschrift (BG-15) muss einen Ländercode für die Lieferanschrift (BT-80) enthalten.
BT-80 Lieferung: Ländercode
- BR-61
Wenn der Code für die Zahlungsart (BT-81) SEPA-Überweisung, lokale Überweisung oder internationale Nicht-SEPA-Überweisung bedeutet, muss die Zahlungskontokennung (BT-84) vorhanden sein.
BT-81 Code für das ZahlungsmittelBT-84 IBAN
- BR-62
Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss eine Schema-Kennung enthalten.
BT-34 Verkäufer: Elektronische Adresse
- BR-63
Die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) muss eine Schema-Kennung enthalten.
BT-49 Käufer: Elektronische Adresse
- BR-64
Der Standardartikelidentifikator (BT-157) muss eine Schema-Kennung enthalten.
BT-157 Artikelkennung
- BR-65
Die Artikelklassifizierungskennung (BT-158) muss eine Schemakennung haben.
BT-158 Code der Artikelklassifizierung
Rechenregeln (BR-CO)
Summen und Beziehungen zwischen Feldern. Schon ein Cent Abweichung führt zur Ablehnung.
- BR-CO-03
Das Datum des Zeitpunkts der Steuerentstehung (BT-7) und der Code des Zeitpunkts der Steuerentstehung (BT-8) schließen einander aus.
BT-7 Abrechnungsdatum der UmsatzsteuerBT-8 Code des Umsatzsteuer-Abrechnungsdatums
- BR-CO-04
Jede Rechnungsposition (BG-25) muss mit einem Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) kategorisiert werden.
BT-151 Umsatzsteuer
- BR-CO-05
Der Grundcode für den Nachlass auf Dokumentenebene (BT-98) und der Grund für den Nachlass auf Dokumentenebene (BT-97) müssen dieselbe Art von Nachlass angeben.
BT-98 Kennung für den NachlassgrundBT-97 Grund für den Nachlass
- BR-CO-06
Der Grundcode für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-105) und der Grund für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-104) müssen dieselbe Art von Zuschlag angeben.
BT-105 Kennung für den ZuschlagsgrundBT-104 Grund für den Zuschlag
- BR-CO-07
Der Code des Nachlassgrundes der Rechnungsposition (BT-140) und der Nachlassgrund der Rechnungsposition (BT-139) müssen dieselbe Art des Nachlassgrundes angeben.
BT-140 Code für den NachlassgrundBT-139 Grund des Nachlasses
- BR-CO-08
Der Code des Zuschlagsgrundes der Rechnungsposition (BT-145) und der Zuschlagsgrund der Rechnungsposition (BT-144) müssen dieselbe Art des Zuschlagsgrundes angeben.
BT-145 Code für den ZuschlagsgrundBT-144 Grund des Zuschlags
- BR-CO-09
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) müssen ein Präfix gemäß ISO-Code ISO 3166-1 alpha-2 aufweisen, anhand dessen das Ausstellerland identifiziert werden kann. Griechenland darf jedoch das Präfix „EL“ verwenden.
BT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-ID
- BR-CO-10
Die Summe der Positionen stimmt nicht. Der Wert in BT-106 muss genau der Summe aller Positions-Nettobeträge entsprechen. Häufige Ursache: Rundung pro Position und in der Summe unterschiedlich.
Summe der Nettobeträge der Rechnungspositionen (BT-106) = Σ Nettobetrag der Rechnungsposition (BT-131).
BT-106 Summe aller Positionen (netto)BT-131 Gesamtpreis (netto)
- BR-CO-11
Summe der Nachlässe auf Dokumentenebene (BT-107) = Σ Nachlassbetrag auf Dokumentenebene (BT-92).
BT-107 Summe NachlässeBT-92 Nachlass
- BR-CO-12
Summe der Zuschläge auf Dokumentenebene (BT-108) = Σ Zuschlagsbetrag auf Dokumentenebene (BT-99).
BT-108 Summe ZuschlägeBT-99 Zuschlag
- BR-CO-13
Der Nettobetrag der Rechnung stimmt nicht: Summe der Positionen minus Nachlässe plus Zuschläge muss den Nettobetrag ergeben.
Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) = Σ Nettobetrag der Rechnungsposition (BT-131) - Summe der Nachlässe auf Dokumentenebene (BT-107) + Summe der Zuschläge auf Dokumentenebene (BT-108).
BT-109 Gesamtsumme nettoBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-107 Summe NachlässeBT-108 Summe Zuschläge
- BR-CO-14
Die Umsatzsteuer gesamt stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Steuerbeträge in der Umsatzsteueraufschlüsselung überein.
Der Gesamtumsatzsteuerbetrag der Rechnung (BT-110) = Summe der Steuerbeträge der Umsatzsteuerkategorien (BT-117).
BT-110 Umsatzsteuer gesamtBT-117 Steuerbetrag je Steuersatz
- BR-CO-15
Die Bruttosumme stimmt nicht: Nettobetrag plus Umsatzsteuer muss genau den Bruttobetrag ergeben. Schon ein Cent Abweichung führt zur Ablehnung, meist wegen Rundung.
Rechnungsgesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) = Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) + Gesamtumsatzsteuerbetrag der Rechnung (BT-110).
BT-112 Gesamtsumme bruttoBT-109 Gesamtsumme nettoBT-110 Umsatzsteuer gesamt
- BR-CO-16
Der Zahlbetrag stimmt nicht: Bruttobetrag minus bereits gezahlter Betrag plus Rundungsbetrag muss den fälligen Betrag ergeben.
Zahlbarer Betrag (BT-115) = Rechnungsgesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) - Gezahlter Betrag (BT-113) + Rundungsbetrag (BT-114).
BT-115 Fälliger BetragBT-112 Gesamtsumme bruttoBT-113 Gezahlter BetragBT-114 Rundungsbetrag
- BR-CO-17
Der Steuerbetrag einer Steuerkategorie passt nicht zu Bemessungsgrundlage mal Steuersatz (auf zwei Nachkommastellen gerundet).
Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) = Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) x (Steuersatz der Umsatzsteuerkategorie (BT-119) / 100), auf zwei Dezimalstellen gerundet.
BT-117 Steuerbetrag je SteuersatzBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-119 Umsatzsteuersatz
- BR-CO-18
Eine Rechnung muss mindestens eine Umsatzsteueraufschlüsselungsgruppe (BG-23) enthalten.
- BR-CO-19
Wenn der Rechnungszeitraum (BG-14) verwendet wird, muss das Startdatum des Rechnungszeitraums (BT-73) oder das Enddatum des Rechnungszeitraums (BT-74) oder beides angegeben werden.
BT-73 VonBT-74 Bis
- BR-CO-20
Wenn der Rechnungspositionszeitraum (BG-26) verwendet wird, muss das Startdatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-134) oder das Enddatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-135) oder beides angegeben werden.
BT-134 VonBT-135 Bis
- BR-CO-21
Jeder Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) muss einen Grund für den Nachlass auf Dokumentenebene (BT-97) oder einen Grundcode für den Nachlass auf Dokumentenebene (BT-98) oder beides enthalten.
BT-97 Grund für den NachlassBT-98 Kennung für den Nachlassgrund
- BR-CO-22
Jeder Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) muss einen Grund für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-104) oder einen Grundcode für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-105) oder beides enthalten.
BT-104 Grund für den ZuschlagBT-105 Kennung für den Zuschlagsgrund
- BR-CO-23
Jeder Nachlass auf Rechnungspositionsebene (BG-27) muss einen Nachlassgrund der Rechnungsposition (BT-139) oder einen Code des Nachlassgrundes der Rechnungsposition (BT-140) oder beides enthalten.
BT-139 Grund des NachlassesBT-140 Code für den Nachlassgrund
- BR-CO-24
Jeder Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BG-28) muss einen Zuschlagsgrund der Rechnungsposition (BT-144) oder einen Code des Zuschlagsgrundes der Rechnungsposition (BT-145) oder beides enthalten.
BT-144 Grund des ZuschlagsBT-145 Code für den Zuschlagsgrund
- BR-CO-26
Damit der Käufer einen Lieferanten automatisch identifizieren kann, müssen die Verkäuferkennung (BT-29), die rechtliche Registrierungskennung des Verkäufers (BT-30) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31) vorhanden sein.
BT-29 Verkäufer: KennungBT-30 Verkäufer: Register-/RegistriernummerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-ID
Codelisten (BR-CL)
Codes müssen aus den vorgeschriebenen Listen stammen, zum Beispiel Währung, Land oder Einheit.
- BR-CL-01
Der Dokumenttypcode muss anhand der für Rechnung und Gutschrift relevanten Codes der Codeliste UNTDID 1001 codiert werden.
- BR-CL-03
currencyID muss nach der Codeliste ISO 4217 alpha-3 codiert werden.
- BR-CL-04
Die Währung muss als dreistelliger ISO-Code angegeben sein, zum Beispiel EUR.
Der Rechnungswährungscode muss nach der Codeliste ISO 4217 alpha-3 codiert werden.
- BR-CL-05
Der Steuerwährungscode muss nach der Codeliste ISO 4217 alpha-3 codiert werden.
- BR-CL-06
Der Code für den Zeitpunkt der Umsatzsteuerentstehung muss unter Verwendung einer Einschränkung der Codeliste UNTDID 2475 codiert werden.
- BR-CL-07
Die Kennung des Identifikationsschemas der Objektkennung muss unter Verwendung einer Einschränkung der Codeliste UNTDID 1153 codiert werden.
- BR-CL-08
Der Betreffcode muss unter Verwendung einer Einschränkung der Codeliste UNTDID 4451 codiert werden.
- BR-CL-10
Die Kennung des Identifikationsschemas einer beliebigen Kennung muss mit einem Code der Codeliste ISO 6523 ICD codiert werden.
- BR-CL-11
Die Kennung des Identifikationsschemas einer beliebigen Registrierungskennung muss mit einem Code der Codeliste ISO 6523 ICD codiert werden.
- BR-CL-13
Die Kennung des Identifikationsschemas einer beliebigen Artikelklassifikationskennung muss mit einem Code der Codeliste UNTDID 7143 codiert werden.
- BR-CL-14
Ländercodes in einer Rechnung müssen nach der Codeliste ISO 3166-1 codiert werden.
- BR-CL-15
Ländercodes in einer Rechnung müssen nach der Codeliste ISO 3166-1 codiert werden.
- BR-CL-16
Zahlungsmittel in einer Rechnung müssen nach der Codeliste UNTDID 4461 codiert werden.
- BR-CL-17
Die Steuerkategorien einer Rechnung müssen nach der Codeliste UNCL 5305 codiert werden.
- BR-CL-18
Die Steuerkategorien einer Rechnung müssen nach der Codeliste UNCL 5305 codiert werden.
- BR-CL-19
Codierte Nachlassgründe müssen der Codeliste UNCL 5189 angehören.
- BR-CL-20
Codierte Zuschlagsgründe müssen der Codeliste UNCL 7161 angehören.
- BR-CL-21
Die Kennung des Identifikationsschemas der Standardkennung eines Artikels muss der Codeliste ISO 6523 ICD angehören.
- BR-CL-22
Die Kennung des Identifikationsschemas des Codes für den Steuerbefreiungsgrund muss der Codeliste CEF VATEX angehören.
- BR-CL-23
Der Einheitencode muss gemäß Empfehlung 20 der UN/ECE mit der Erweiterung nach Empfehlung 21 codiert werden.
- BR-CL-24
Für den MIME-Code im Attribut muss MIMEMediaType verwendet werden.
- BR-CL-25
Die Kennung des Identifikationsschemas für Endpunktkennungen muss der Codeliste CEF EAS angehören.
- BR-CL-26
Die Kennung des Identifikationsschemas für Lieferortkennungen muss der Codeliste ISO 6523 ICD angehören.
Umsatzsteuerkategorien
Regeln je Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118), zum Beispiel S, Z, E oder AE.
- BR-AE-01
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „Umkehrung der Steuerschuldnerschaft“ ist, muss in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) genau einen Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) mit dem Wert „VAT reverse charge“ enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-AE-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25) enthält, bei der der Umsatzsteuerkategorie-Code des berechneten Artikels (BT-151) „Reverse charge“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungsnummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) und/oder die rechtliche Registrierungsnummer des Käufers (BT-47) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-IDBT-47 Käufer: Register-/Registriernummer
- BR-AE-03
Eine Rechnung, die einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „Reverse charge“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungsnummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) und/oder die rechtliche Registrierungsnummer des Käufers (BT-47) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-IDBT-47 Käufer: Register-/Registriernummer
- BR-AE-04
Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „Reverse charge“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungsnummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) und/oder die rechtliche Registrierungsnummer des Käufers (BT-47) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-IDBT-47 Käufer: Register-/Registriernummer
- BR-AE-05
In einer Rechnungsposition (BG-25), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des berechneten Artikels (BT-151) „Reverse charge“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des berechneten Artikels (BT-152) 0 (null) sein.
BT-151 UmsatzsteuerBT-152 Umsatzsteuersatz
- BR-AE-06
Bei einem Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „Reverse charge“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-96) 0 (null) sein.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-AE-07
Bei einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „Reverse charge“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-103) 0 (null) sein.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlages
- BR-AE-08
In einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „Reverse charge“ ist, muss der steuerbare Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) der Summe der Rechnungspositions-Nettobeträge (BT-131) abzüglich der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) entsprechen, bei denen die Umsatzsteuerkategorie-Codes (BT-151, BT-95, BT-102) „Reverse charge“ sind.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-92 NachlassBT-99 ZuschlagBT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-AE-09
In einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „Reverse charge“ ist, muss der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) 0 (null) sein.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-117 Steuerbetrag je Steuersatz
- BR-AE-10
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „Reverse charge“ muss einen Code für den Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-121) mit der Bedeutung „Reverse charge“ oder den Text für den Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-120) „Reverse charge“ (oder den gleichwertigen Standardtext in einer anderen Sprache) enthalten.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-121 Kennung für den BefreiungsgrundBT-120 Befreiungsgrund
- BR-AF-01
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „IGIC“ ist, muss in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mindestens einen Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) mit dem Wert „IGIC“ enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-AF-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25) enthält, bei der der Umsatzsteuerkategorie-Code des berechneten Artikels (BT-151) „IGIC“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungsnummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-AF-03
Eine Rechnung, die einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „IGIC“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungsnummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-AF-04
Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „IGIC“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungsnummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-AF-05
In einer Rechnungsposition (BG-25), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des berechneten Artikels (BT-151) „IGIC“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des berechneten Artikels (BT-152) größer als 0 (null) sein.
BT-151 UmsatzsteuerBT-152 Umsatzsteuersatz
- BR-AF-06
Bei einem Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „IGIC“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-96) 0 (null) oder größer als null sein.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-AF-07
Bei einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „IGIC“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-103) 0 (null) oder größer als null sein.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlages
- BR-AF-08
Für jeden unterschiedlichen Wert des Steuersatzes der Umsatzsteuerkategorie (BT-119), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „IGIC“ ist, muss der steuerbare Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) der Summe der Rechnungspositions-Nettobeträge (BT-131) zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) abzüglich der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) entsprechen, bei denen der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-102, BT-95) „IGIC“ ist und der Umsatzsteuersatz (BT-152, BT-103, BT-96) dem Steuersatz der Umsatzsteuerkategorie (BT-119) entspricht.
BT-119 UmsatzsteuersatzBT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-99 ZuschlagBT-92 NachlassBT-151 UmsatzsteuerBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-152 UmsatzsteuersatzBT-103 Umsatzsteuersatz des ZuschlagesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-AF-09
Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „IGIC“ ist, muss dem steuerbaren Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) multipliziert mit dem Steuersatz der Umsatzsteuerkategorie (BT-119) entsprechen.
BT-117 Steuerbetrag je SteuersatzBT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-119 Umsatzsteuersatz
- BR-AF-10
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „IGIC“ darf keinen Code für den Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-121) und keinen Text für den Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-120) enthalten.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-121 Kennung für den BefreiungsgrundBT-120 Befreiungsgrund
- BR-AG-01
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „IPSI“ ist, muss in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mindestens einen Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) mit dem Wert „IPSI“ enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-AG-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) „IPSI“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-AG-03
Eine Rechnung, die einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „IPSI“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-AG-04
Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „IPSI“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-AG-05
In einer Rechnungsposition (BG-25), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) „IPSI“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des in Rechnung gestellten Artikels (BT-152) 0 (null) oder größer als null sein.
BT-151 UmsatzsteuerBT-152 Umsatzsteuersatz
- BR-AG-06
In einem Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „IPSI“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-96) 0 (null) oder größer als null sein.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-AG-07
In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „IPSI“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-103) 0 (null) oder größer als null sein.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlages
- BR-AG-08
Für jeden unterschiedlichen Wert des Steuersatzes der Umsatzsteuerkategorie (BT-119), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „IPSI“ ist, muss der steuerbare Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) der Summe der Rechnungspositions-Nettobeträge (BT-131) zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) abzüglich der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) entsprechen, bei denen der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-102, BT-95) „IPSI“ ist und der Umsatzsteuersatz (BT-152, BT-103, BT-96) dem Steuersatz der Umsatzsteuerkategorie (BT-119) entspricht.
BT-119 UmsatzsteuersatzBT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-99 ZuschlagBT-92 NachlassBT-151 UmsatzsteuerBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-152 UmsatzsteuersatzBT-103 Umsatzsteuersatz des ZuschlagesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-AG-09
Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „IPSI“ ist, muss dem steuerbaren Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) multipliziert mit dem Steuersatz der Umsatzsteuerkategorie (BT-119) entsprechen.
BT-117 Steuerbetrag je SteuersatzBT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-119 Umsatzsteuersatz
- BR-AG-10
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „IPSI“ darf weder einen Code für den Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-121) noch einen Text zum Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-120) enthalten.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-121 Kennung für den BefreiungsgrundBT-120 Befreiungsgrund
- BR-B-01
Eine Rechnung, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „Split payment“ ist, muss eine inländische italienische Rechnung sein.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-B-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „Split payment“ ist, darf keine Rechnungsposition (BG-25), keinen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) und keinen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthalten, bei denen der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „Normalsatz“ ist.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-E-01
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „steuerbefreit“ ist, muss genau eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit einem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) mit dem Wert „steuerbefreit“ enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-E-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) „steuerbefreit“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-E-03
Eine Rechnung, die einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „steuerbefreit“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-E-04
Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „steuerbefreit“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-E-05
In einer Rechnungsposition (BG-25), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) „steuerbefreit“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des in Rechnung gestellten Artikels (BT-152) 0 (null) sein.
BT-151 UmsatzsteuerBT-152 Umsatzsteuersatz
- BR-E-06
In einem Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „steuerbefreit“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-96) 0 (null) sein.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-E-07
In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „steuerbefreit“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-103) 0 (null) sein.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlages
- BR-E-08
In einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „steuerbefreit“ ist, muss der steuerbare Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) gleich der Summe der Nettobeträge der Rechnungspositionen (BT-131) minus der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) plus der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) sein, bei denen die Umsatzsteuerkategorie-Codes (BT-151, BT-95, BT-102) „steuerbefreit“ sind.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-92 NachlassBT-99 ZuschlagBT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-E-09
Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „steuerbefreit“ ist, muss 0 (null) betragen.
BT-117 Steuerbetrag je SteuersatzBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-E-10
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „steuerbefreit“ muss einen Code für den Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-121) oder einen Text zum Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-120) enthalten.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-121 Kennung für den BefreiungsgrundBT-120 Befreiungsgrund
- BR-G-01
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „Ausfuhr außerhalb der EU“ ist, muss in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) genau einen Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) mit dem Wert „Ausfuhr außerhalb der EU“ enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-G-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) „Ausfuhr außerhalb der EU“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-G-03
Eine Rechnung, die einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „Ausfuhr außerhalb der EU“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-G-04
Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „Ausfuhr außerhalb der EU“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-G-05
In einer Rechnungsposition (BG-25), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) „Ausfuhr außerhalb der EU“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des in Rechnung gestellten Artikels (BT-152) 0 (null) sein.
BT-151 UmsatzsteuerBT-152 Umsatzsteuersatz
- BR-G-06
In einem Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „Ausfuhr außerhalb der EU“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-96) 0 (null) sein.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-G-07
In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „Ausfuhr außerhalb der EU“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-103) 0 (null) sein.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlages
- BR-G-08
In einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „Ausfuhr außerhalb der EU“ ist, muss der steuerbare Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) gleich der Summe der Nettobeträge der Rechnungspositionen (BT-131) minus der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) plus der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) sein, bei denen die Umsatzsteuerkategorie-Codes (BT-151, BT-95, BT-102) „Ausfuhr außerhalb der EU“ sind.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-92 NachlassBT-99 ZuschlagBT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-G-09
Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „Ausfuhr außerhalb der EU“ ist, muss 0 (null) betragen.
BT-117 Steuerbetrag je SteuersatzBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-G-10
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „Ausfuhr außerhalb der EU“ muss einen Code für den Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-121) mit der Bedeutung „Ausfuhr außerhalb der EU“ oder den Text zum Umsatzsteuerbefreiungsgrund (BT-120) „Ausfuhr außerhalb der EU“ (oder den entsprechenden Standardtext in einer anderen Sprache) enthalten.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-121 Kennung für den BefreiungsgrundBT-120 Befreiungsgrund
- BR-IC-01
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) genau einen Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) mit dem Wert „innergemeinschaftliche Lieferung“ enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-IC-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25) enthält, bei der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-ID
- BR-IC-03
Eine Rechnung, die einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-ID
- BR-IC-04
Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-ID
- BR-IC-05
In einer Rechnungsposition (BG-25), bei der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des in Rechnung gestellten Artikels (BT-152) 0 (null) sein.
BT-151 UmsatzsteuerBT-152 Umsatzsteuersatz
- BR-IC-06
In einem Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-96) 0 (null) sein.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-IC-07
In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-103) 0 (null) sein.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlages
- BR-IC-08
In einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss der steuerbare Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) gleich der Summe der Rechnungsposition-Nettobeträge (BT-131) abzüglich der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) sein, bei denen die Umsatzsteuerkategorie-Codes (BT-151, BT-95, BT-102) „innergemeinschaftliche Lieferung“ sind.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-92 NachlassBT-99 ZuschlagBT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-IC-09
Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss 0 (null) sein.
BT-117 Steuerbetrag je SteuersatzBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-IC-10
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „innergemeinschaftliche Lieferung“ muss einen Umsatzsteuerbefreiungsgrund-Code (BT-121) mit der Bedeutung „innergemeinschaftliche Lieferung“ oder den Umsatzsteuerbefreiungsgrund-Text (BT-120) „innergemeinschaftliche Lieferung“ (oder den entsprechenden Standardtext in einer anderen Sprache) enthalten.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-121 Kennung für den BefreiungsgrundBT-120 Befreiungsgrund
- BR-IC-11
In einer Rechnung mit einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, darf das tatsächliche Lieferdatum (BT-72) oder der Abrechnungszeitraum (BG-14) nicht leer sein.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-72 Lieferdatum
- BR-IC-12
In einer Rechnung mit einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, darf der Lieferland-Code (BT-80) nicht leer sein.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-80 Lieferung: Ländercode
- BR-O-01
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „nicht umsatzsteuerpflichtig“ ist, muss genau eine Umsatzsteueraufschlüsselungsgruppe (BG-23) mit einem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) mit dem Wert „nicht umsatzsteuerpflichtig“ enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-O-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25) enthält, bei der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) „nicht umsatzsteuerbar“ ist, darf weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-ID
- BR-O-03
Eine Rechnung, die einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) „nicht umsatzsteuerbar“ ist, darf weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-ID
- BR-O-04
Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) „nicht umsatzsteuerbar“ ist, darf weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-IDBT-48 Käufer: Umsatzsteuer-ID
- BR-O-05
Eine Rechnungsposition (BG-25), bei der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151) „nicht umsatzsteuerbar“ ist, darf keinen Umsatzsteuersatz des in Rechnung gestellten Artikels (BT-152) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-152 Umsatzsteuersatz
- BR-O-06
Ein Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-95) „nicht umsatzsteuerbar“ ist, darf keinen Umsatzsteuersatz des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-96) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-O-07
Ein Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-102) „nicht umsatzsteuerbar“ ist, darf keinen Umsatzsteuersatz des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-103) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlages
- BR-O-08
In einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „nicht umsatzsteuerbar“ ist, muss der steuerbare Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) gleich der Summe der Rechnungsposition-Nettobeträge (BT-131) abzüglich der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) sein, bei denen die Umsatzsteuerkategorie-Codes (BT-151, BT-95, BT-102) „nicht umsatzsteuerbar“ sind.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-92 NachlassBT-99 ZuschlagBT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-O-09
Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „nicht umsatzsteuerbar“ ist, muss 0 (null) sein.
BT-117 Steuerbetrag je SteuersatzBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-O-10
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „nicht umsatzsteuerbar“ muss einen Umsatzsteuerbefreiungsgrund-Code (BT-121) mit der Bedeutung „nicht umsatzsteuerbar“ oder den Umsatzsteuerbefreiungsgrund-Text (BT-120) „nicht umsatzsteuerbar“ (oder den entsprechenden Standardtext in einer anderen Sprache) enthalten.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-121 Kennung für den BefreiungsgrundBT-120 Befreiungsgrund
- BR-O-11
Eine Rechnung, die eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit einem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „nicht umsatzsteuerbar“ enthält, darf keine weiteren Umsatzsteueraufschlüsselungen (BG-23) enthalten.
BT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-O-12
Eine Rechnung, die eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit einem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „nicht umsatzsteuerbar“ enthält, darf keine Rechnungsposition (BG-25) enthalten, deren Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) nicht den Wert „nicht umsatzsteuerbar“ hat.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-151 Umsatzsteuer
- BR-O-13
Eine Rechnung, die eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit einem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „nicht umsatzsteuerbar“ enthält, darf keine Nachlässe auf Dokumentenebene (BG-20) enthalten, deren Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) nicht den Wert „nicht umsatzsteuerbar“ hat.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-95 Umsatzsteuerkategorie des Nachlasses
- BR-O-14
Eine Rechnung, die eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit einem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „nicht umsatzsteuerbar“ enthält, darf keine Zuschläge auf Dokumentenebene (BG-21) enthalten, deren Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) nicht den Wert „nicht umsatzsteuerbar“ hat.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-S-01
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „Normalsatz“ ist, muss in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mindestens einen Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) mit dem Wert „Normalsatz“ enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-S-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) "Normalsatz" ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistriernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-S-03
Eine Rechnung, die einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) "Normalsatz" ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistriernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-S-04
Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) "Normalsatz" ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistriernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-S-05
In einer Rechnungsposition (BG-25), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) "Normalsatz" ist, muss der Steuersatz des in Rechnung gestellten Artikels (BT-152) größer als null sein.
BT-151 UmsatzsteuerBT-152 Umsatzsteuersatz
- BR-S-06
In einem Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) "Normalsatz" ist, muss der Steuersatz des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-96) größer als null sein.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-S-07
In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) "Normalsatz" ist, muss der Steuersatz des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-103) größer als null sein.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlages
- BR-S-08
Die Bemessungsgrundlage eines Steuersatzes (zum Beispiel 19 % oder 7 %) passt nicht zu den Positionen. Sie muss der Summe aller Positionen mit diesem Steuersatz entsprechen, abzüglich Nachlässen und zuzüglich Zuschlägen mit diesem Satz.
Für jeden unterschiedlichen Wert des Umsatzsteuerkategoriesatzes (BT-119), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „Normalsatz“ ist, muss der steuerbare Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) gleich der Summe der Rechnungsposition-Nettobeträge (BT-131) zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) abzüglich der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) sein, bei denen der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-102, BT-95) „Normalsatz“ ist und der Umsatzsteuersatz (BT-152, BT-103, BT-96) dem Umsatzsteuerkategoriesatz (BT-119) entspricht.
BT-119 UmsatzsteuersatzBT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-99 ZuschlagBT-92 NachlassBT-151 UmsatzsteuerBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-152 UmsatzsteuersatzBT-103 Umsatzsteuersatz des ZuschlagesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-S-09
Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) "Normalsatz" ist, muss gleich dem Produkt aus der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) und dem Steuersatz der Umsatzsteuerkategorie (BT-119) sein.
BT-117 Steuerbetrag je SteuersatzBT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-119 Umsatzsteuersatz
- BR-S-10
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) "Normalsatz" darf weder einen Code für den Grund der Steuerbefreiung (BT-121) noch einen Text für den Grund der Steuerbefreiung (BT-120) enthalten.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-121 Kennung für den BefreiungsgrundBT-120 Befreiungsgrund
- BR-Z-01
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25), einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) oder einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-95 oder BT-102) „Nullsatz“ ist, muss in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) genau einen Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) mit dem Wert „Nullsatz“ enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-Z-02
Eine Rechnung, die eine Rechnungsposition (BG-25) enthält, in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) "Nullsatz" ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistriernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-151 UmsatzsteuerBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-Z-03
Eine Rechnung, die einen Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) "Nullsatz" ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistriernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-Z-04
Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) "Nullsatz" ist, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistriernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des steuerlichen Vertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-31 Verkäufer: Umsatzsteuer-IDBT-32 Verkäufer: SteuernummerBT-63 Steuervertreter: Umsatzsteuer-ID
- BR-Z-05
In einer Rechnungsposition (BG-25), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code des in Rechnung gestellten Artikels (BT-151) "Nullsatz" ist, muss der Steuersatz des in Rechnung gestellten Artikels (BT-152) 0 (null) sein.
BT-151 UmsatzsteuerBT-152 Umsatzsteuersatz
- BR-Z-06
In einem Nachlass auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-95) "Nullsatz" ist, muss der Steuersatz des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-96) 0 (null) sein.
BT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-96 Umsatzsteuersatz des Nachlasses
- BR-Z-07
In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-102) "Nullsatz" ist, muss der Steuersatz des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-103) 0 (null) sein.
BT-102 Umsatzsteuerkategorie des ZuschlagesBT-103 Umsatzsteuersatz des Zuschlages
- BR-Z-08
In einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) "Nullsatz" ist, muss die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) gleich der Summe der Rechnungspositions-Nettobeträge (BT-131) mit Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151) "Nullsatz" abzüglich der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) mit Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-95) "Nullsatz" zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) mit Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-102) "Nullsatz" sein.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-116 Bemessungsgrundlage je SteuersatzBT-131 Gesamtpreis (netto)BT-151 UmsatzsteuerBT-92 NachlassBT-95 Umsatzsteuerkategorie des NachlassesBT-99 ZuschlagBT-102 Umsatzsteuerkategorie des Zuschlages
- BR-Z-09
Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), in der der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) "Nullsatz" ist, muss 0 (null) sein.
BT-117 Steuerbetrag je SteuersatzBT-118 Umsatzsteuerkategorie
- BR-Z-10
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) "Nullsatz" darf weder einen Code für den Grund der Steuerbefreiung (BT-121) noch einen Text für den Grund der Steuerbefreiung (BT-120) enthalten.
BT-118 UmsatzsteuerkategorieBT-121 Kennung für den BefreiungsgrundBT-120 Befreiungsgrund
Weitere Regeln der XRechnung
Regeln für Extension, CVD und Übergangsregeln der aktuellen XRechnung-Version.
- BR-DE-CVD-01
Das Element "Contract reference" (BT-12) muss übermittelt werden.
BT-12 Vertragsnummer
- BR-DE-CVD-02
Das Element "Tender or lot reference" (BT-17) muss übermittelt werden.
BT-17 Vergabenummer
- BR-DE-CVD-03
In einer Rechnung muss mindestens eine INVOICE LINE (BG-25) enthalten sein, in der der Scheme identifier von "Item classification identifier" (BT-158) den Wert 'CVD' und der "Item attribute name" (BT-160) den Wert 'cva' enthält.
BT-158 Code der Artikelklassifizierung
- BR-DE-CVD-04
Ein "Item classification identifier" (BT-158) mit dem Scheme identifier 'CVD' muss einen Wert aus der Liste der zulässigen Fahrzeugkategorien enthalten.
BT-158 Code der Artikelklassifizierung
- BR-DE-CVD-05
Wenn innerhalb von ITEM ATTRIBUTES (BG-32) der "Item attribute name" (BT-160) den Wert 'cva' hat, muss der "Item attribute value" (BT-161) einen der zulässigen Werte enthalten.
- BR-DE-CVD-06-a
Wenn der Scheme identifier von "Item classification identifier" (BT-158) mit dem Wert 'CVD' angegeben ist, muss in derselben Rechnungszeile genau ein "Item attribute name" (BT-160) mit dem Wert 'cva' vorhanden sein.
BT-158 Code der Artikelklassifizierung
- BR-DE-CVD-06-b
Wenn "Item attribute name" (BT-160) mit dem Wert 'cva' angegeben ist, muss in derselben Rechnungszeile genau ein "Item classification identifier" (BT-158) mit dem Scheme identifier 'CVD' vorhanden sein.
BT-158 Code der Artikelklassifizierung
- BR-DE-TMP-32
Eine Rechnung sollte zur Angabe des Liefer-/Leistungsdatums entweder BT-72 "Actual delivery date", BG-14 "Invoicing period" oder in jeder Rechnungsposition BG-26 "Invoice line period" enthalten.
BT-72 Lieferdatum
- BR-DEC-01
Die zulässige Höchstzahl der Dezimalstellen für den Betrag des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-92) beträgt 2.
BT-92 Nachlass
- BR-DEC-02
Die zulässige Höchstzahl der Dezimalstellen für den Basisbetrag des Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-93) beträgt 2.
BT-93 Grundbetrag
- BR-DEC-05
Die zulässige Höchstzahl der Dezimalstellen für den Zuschlagsbetrag auf Dokumentenebene (BT-99) beträgt 2.
BT-99 Zuschlag
- BR-DEC-06
Die zulässige Höchstzahl der Dezimalstellen für den Basisbetrag des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-100) beträgt 2.
BT-100 Grundbetrag
- BR-DEC-09
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für die Summe der Nettobeträge der Rechnungspositionen (BT-106) beträgt 2.
BT-106 Summe aller Positionen (netto)
- BR-DEC-10
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für die Summe der Nachlässe auf Dokumentenebene (BT-107) beträgt 2.
BT-107 Summe Nachlässe
- BR-DEC-11
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für die Summe der Zuschläge auf Dokumentenebene (BT-108) beträgt 2.
BT-108 Summe Zuschläge
- BR-DEC-12
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für den Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) beträgt 2.
BT-109 Gesamtsumme netto
- BR-DEC-13
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für den Umsatzsteuer-Gesamtbetrag der Rechnung (BT-110) beträgt 2.
BT-110 Umsatzsteuer gesamt
- BR-DEC-14
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für den Rechnungsgesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) beträgt 2.
BT-112 Gesamtsumme brutto
- BR-DEC-15
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für den Umsatzsteuer-Gesamtbetrag der Rechnung in Buchungswährung (BT-111) beträgt 2.
BT-111 Summe Umsatzsteuer in Abrechnungswährung
- BR-DEC-16
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für den gezahlten Betrag (BT-113) beträgt 2.
BT-113 Gezahlter Betrag
- BR-DEC-17
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für den Rundungsbetrag (BT-114) beträgt 2.
BT-114 Rundungsbetrag
- BR-DEC-18
Die zulässige Höchstzahl an Dezimalstellen für den zahlbaren Betrag (BT-115) beträgt 2.
BT-115 Fälliger Betrag
- BR-DEC-19
Die maximal zulässige Anzahl von Dezimalstellen für die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) beträgt 2.
BT-116 Bemessungsgrundlage je Steuersatz
- BR-DEC-20
Die maximal zulässige Anzahl von Dezimalstellen für den Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) beträgt 2.
BT-117 Steuerbetrag je Steuersatz
- BR-DEC-23
Die zulässige maximale Anzahl an Dezimalstellen für den Nettobetrag der Rechnungsposition (BT-131) beträgt 2.
BT-131 Gesamtpreis (netto)
- BR-DEC-24
Die zulässige maximale Anzahl an Dezimalstellen für den Nachlassbetrag der Rechnungsposition (BT-136) beträgt 2.
BT-136 Nachlass (netto)
- BR-DEC-25
Die zulässige maximale Anzahl an Dezimalstellen für den Basisbetrag des Nachlasses der Rechnungsposition (BT-137) beträgt 2.
BT-137 Grundbetrag (netto)
- BR-DEC-27
Die zulässige maximale Anzahl an Dezimalstellen für den Zuschlagsbetrag der Rechnungsposition (BT-141) beträgt 2.
BT-141 Zuschlag (netto)
- BR-DEC-28
Die zulässige maximale Anzahl an Dezimalstellen für den Basisbetrag des Zuschlags der Rechnungsposition (BT-142) beträgt 2.
BT-142 Grundbetrag (netto)
- BR-DEX-01
Das Element "Attached Document" (BT-125) benutzt einen nicht zulässigen MIME-Code. Im Falle einer Extension darf zusätzlich zu der Liste der mime codes (definiert in Abschnitt 8.2, "Binary Object") der MIME-Code application/xml genutzt werden.
BT-125 Anhangsdokument
- BR-DEX-02
Der Wert von "Invoice line net amount" (BT-131) einer "INVOICE LINE" (BG-25) oder einer "SUB INVOICE LINE" (BG-DEX-01) soll der Summe der "Invoice line net amount" (BT-131) der direkt darunterliegenden "SUB INVOICE LINE" (BG-DEX-01) entsprechen.
BT-131 Gesamtpreis (netto)
- BR-DEX-03
Eine Sub Invoice Line (BG-DEX-01) muss genau eine "SUB INVOICE LINE VAT INFORMATION" (BG-DEX-06) enthalten.
- BR-DEX-04
Jede Schema-Kennung muss unter Verwendung einer der ISO 6523 ICD-Liste codiert werden.
- BR-DEX-05
Jede Schema-Kennung muss unter Verwendung einer der ISO 6523 ICD-Liste codiert werden.
- BR-DEX-06
Jede Schema-Kennung muss unter Verwendung einer der ISO 6523 ICD-Liste codiert werden.
- BR-DEX-07
Jede Schema-Kennung für eine Endpunktkennung muss zur CEF EAS-Codeliste gehören.
- BR-DEX-08
Jede Schema-Kennung für eine Lieferortkennung muss unter Verwendung einer der ISO 6523 ICD-Liste codiert werden.
- BR-DEX-09
Zahlbarer Betrag (BT-115) = Rechnungsgesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) - Bezahlter Betrag (BT-113) + Rundungsbetrag (BT-114) + Σ Drittzahlungsbetrag (BT-DEX-002).
BT-115 Fälliger BetragBT-112 Gesamtsumme bruttoBT-113 Gezahlter BetragBT-114 Rundungsbetrag
- BR-DEX-10
Das Element "Third party payment type" BT-DEX-001 muss übermittelt werden, wenn die Gruppe "THIRD PARTY PAYMENT" (BG-DEX-09) übermittelt wird.
- BR-DEX-11
Das Element "Third party payment amount" BT-DEX-002 muss übermittelt werden, wenn die Gruppe "THIRD PARTY PAYMENT" (BG-DEX-09) übermittelt wird.
- BR-DEX-12
Das Element "Third party payment description" BT-DEX-003 muss übermittelt werden, wenn die Gruppe "THIRD PARTY PAYMENT" (BG-DEX-09) übermittelt wird.
- BR-DEX-13
Die maximale Anzahl zulässiger Nachkommastellen für das Element "Third party payment amount" (BT-DEX-002) ist 2.
- BR-DEX-14
Die Währungsangabe von "Third party payment amount" BT-DEX-002 muss BT-5 ("Invoice currency code") entsprechen.
BT-5 Währung
- BR-DEX-15
Diese CII-Datei könnte das Konzept der Sub Invoice Lines verwenden. XRechnung unterstützt dies jedoch nicht.
- BR-TMP-2
BT-124 "External document location" muss eine absolute URL mit gültigem Schema enthalten.
BT-124 Verweis (z.B. Internetadresse)
- BR-TMP-3
Wenn BT-149 (Item price base quantity) sowohl in GrossPriceProductTradePrice als auch in NetPriceProductTradePrice vorhanden ist, müssen die Werte identisch sein. Wenn BT-150 (unit of measure code) auf dem NetPrice-Pfad vorhanden ist, muss es auch auf dem GrossPrice-Pfad vorhanden und identisch sein.
BT-149 Basismenge zum ArtikelpreisBT-150 Code der Maßeinheit
- BR-TMP-4
BT-123 "Supporting document description" (ram:Name) darf innerhalb von "Additional supporting documents" (BG-24) höchstens einmal vorkommen.
BT-123 Beschreibung
- BR-TMP-5
BT-125 "Attached document" (ram:AttachmentBinaryObject) darf innerhalb von "Additional Supporting documents" (BG-24) höchstens einmal vorkommen.
BT-125 Anhangsdokument
- BR-TMP-6
Datumsangaben in UBL müssen im Format JJJJ-MM-TT (YYYY-MM-DD) übermittelt werden.
- BR-TMP-7
Datumsangaben in UNCEFACT/CII müssen das Attribut format="102" tragen und im Format JJJJMMTT (YYYYMMDD) übermittelt werden.
- BR-TMP-CVD-01
Das Bildungsschema für "Item classification identifier" (BT-158) ist aus der Codeliste UNTDID 7143 zu wählen.
BT-158 Code der Artikelklassifizierung
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Deutsche Regeln im Originalwortlaut, europäische Regeln übersetzt. Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.