Leitweg-ID finden
Die Leitweg-ID bekommen Sie in der Regel von Ihrem öffentlichen Auftraggeber. Selbst beantragen oder ausdenken können Sie sie nicht. Hier steht, wo sie meistens steht, wen Sie fragen und was bei Rechnungen an Firmen gilt.
Wo die Leitweg-ID meistens steht
- Im Auftrag oder in der Bestellung. Viele Behörden schreiben die Leitweg-ID direkt in den Auftrag, die Bestellung oder den Vertrag.
- In den Vergabeunterlagen. Bei Ausschreibungen steht sie oft in den Unterlagen zur Rechnungsstellung.
- Auf der Website der Behörde. Manche Behörden, Kommunen und Körperschaften veröffentlichen ihre Leitweg-ID bei den Hinweisen zur E-Rechnung.
- Bei Ihrem Ansprechpartner oder der Rechnungsstelle. Steht sie nirgends, fragen Sie dort nach. Fragen Sie am besten gleich mit, über welchen Weg die Rechnung kommen soll (Portal, E-Mail oder Peppol).
Ein vollständiges öffentliches Verzeichnis aller Leitweg-IDs gibt es nicht. Für Stellen am Rechnungsportal des Bundes (OZG-RE) zeigt die Rechnungserfassung dort ein Verzeichnis. Raten oder eine Leitweg-ID von einer anderen Stelle übernehmen führt dazu, dass die Rechnung nicht ankommt.
Leitweg-ID gefunden? Kurz prüfen
Die letzten beiden Ziffern sind eine Prüfziffer. Damit fallen die meisten Tippfehler auf:
Wie die Leitweg-ID aufgebaut ist und wie die Prüfziffer berechnet wird, steht auf der Seite Leitweg-ID prüfen.
Wo die Leitweg-ID in die Rechnung gehört
In der XRechnung steht die Leitweg-ID im Feld Käuferreferenz (BT-10, englisch Buyer reference). Wer über Peppol an das Rechnungsportal des Bundes schickt, braucht sie zusätzlich als Peppol-Adresse mit der Vorsilbe 0204, mehr dazu unter Peppol einfach erklärt.
Rechnungen an Firmen: ohne Leitweg-ID
Für Rechnungen an Unternehmen brauchen Sie keine Leitweg-ID. Trotzdem stolpern viele darüber, weil die XRechnung das Feld Käuferreferenz verlangt (Regel BR-DE-15). So gehen Sie damit um:
- Tragen Sie die Referenz ein, die Ihr Kunde nennt, zum Beispiel seine Bestellnummer oder Kostenstelle.
- Gibt es keine, stimmen Sie mit dem Kunden ab, was dort stehen soll. Erfinden Sie keine Leitweg-ID.
- Bei Rechnungen an Firmen muss es keine XRechnung sein. Eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil EN 16931 verlangt die Käuferreferenz nicht. Wer über Peppol an Firmen schickt, braucht dort allerdings eine Käuferreferenz oder eine Bestellnummer.
Laut Bundesfinanzministerium ist eine fehlende Käuferreferenz umsatzsteuerlich unbeachtlich, weil sie keine umsatzsteuerliche Pflichtangabe nach § 14 UStG ist. Eine Behörde oder ein Kunde mit strenger Prüfung kann die Rechnung aber trotzdem zurückweisen. Ob Ihre Rechnung durchgehen würde, zeigt der kostenlose Prüfer.
Häufige Fragen
Kann ich eine Leitweg-ID beantragen?
Als Lieferant nicht. Leitweg-IDs bekommen nur öffentliche Auftraggeber (dazu zählen auch manche öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke), damit Rechnungen bei der richtigen Stelle landen. Sie als Lieferant erhalten die Leitweg-ID von Ihrem Auftraggeber.
Gibt es ein Verzeichnis aller Leitweg-IDs?
Ein vollständiges öffentliches Verzeichnis gibt es nicht. Für Stellen, die an das Rechnungsportal des Bundes (OZG-RE) angebunden sind, zeigt die Rechnungserfassung im Portal ein Verzeichnis. Manche Behörden nennen ihre Leitweg-ID auf der Website oder in ihren Rechnungshinweisen. Am zuverlässigsten ist die Angabe im Auftrag oder eine Nachfrage bei der Rechnungsstelle.
Brauche ich für Rechnungen an Firmen eine Leitweg-ID?
Nein. Die Leitweg-ID ist nur für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gedacht. In einer XRechnung ist die Käuferreferenz trotzdem Pflicht, dort trägt man bei Firmen zum Beispiel deren Bestellnummer oder eine vereinbarte Referenz ein.
Was passiert, wenn ich eine falsche Leitweg-ID eintrage?
Die Rechnung kommt nicht bei der zuständigen Stelle an oder wird vom Rechnungsportal abgelehnt. Prüfen Sie die Leitweg-ID deshalb vor dem Versand, ein Tippfehler fällt meist an der Prüfziffer auf.
Stand 26.10.2026. Quellen: XRechnung 3.0.2 (Regel BR-DE-15), Format-Spezifikation Leitweg-ID 2.0.2, BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2025, Informationen der Bundesverwaltung auf e-rechnung-bund.de. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.