E-Rechnungswandler

Peppol einfach erklärt

Peppol ist ein in Europa entstandenes, internationales Netz, über das Unternehmen und Behörden E-Rechnungen verschicken. Die kurze Antwort für kleine Betriebe in Deutschland: Pflicht ist es nicht. Nützlich wird es bei Kunden, die es verlangen, und bei Rechnungen an Behörden oder ins Ausland.

Wie Peppol funktioniert

Peppol funktioniert ähnlich wie die Post zwischen zwei Firmen, mit festen Annahmestellen:

Beide Seiten brauchen also einen Zugang zum Netz. Ein eigener Access Point lohnt sich meist nur bei großem Rechnungsvolumen, die meisten nutzen einen Dienstleister. Manche Rechnungsprogramme haben das eingebaut.

Muss ich Peppol für die E-Rechnung nutzen?

Zwischen Unternehmen in Deutschland: nein. Das Bundesfinanzministerium nennt im Schreiben vom 15.10.2025 als Beispiele E-Mail, Download über ein Portal, EDI, eine Schnittstelle oder einen gemeinsamen Speicherort. Welchen Weg und welches Format die Geschäftspartner nutzen, klären sie untereinander. Für den Empfang per E-Mail ist laut BMF kein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen nötig.

An Bundesbehörden: Peppol ist einer von vier Wegen in das Rechnungsportal des Bundes (OZG-RE). Die anderen sind E-Mail, Hochladen der Datei und Eingabe der Rechnung direkt im Portal. Für alle Wege ist eine kostenlose Registrierung im Portal nötig. Länder und Kommunen haben teils eigene Portale. Fragen Sie Ihren Auftraggeber, welchen Weg er erwartet.

Kunden im Ausland: In einigen Ländern ist Peppol der übliche Weg. In Belgien zum Beispiel müssen dort ansässige Unternehmen seit 2026 untereinander E-Rechnungen schicken, meist über Peppol. Belgische Kunden fragen deshalb häufig nach einer Peppol-Adresse.

Die Peppol-ID

Jeder Teilnehmer hat eine Peppol-ID aus zwei Teilen: einer Nummer für die Art der Kennung (Schema) und der Kennung selbst, getrennt durch einen Doppelpunkt.

Die eigene Peppol-ID vergeben Sie selbst, meist richtet sie der Dienstleister ein. Ins Verzeichnis muss sie nur, wenn Sie über Peppol Rechnungen empfangen wollen.

Peppol und XRechnung

Peppol ist der Transportweg, XRechnung das Format. Über Peppol lassen sich XRechnungen verschicken, das Rechnungsportal des Bundes nimmt sie so an. Daneben gibt es das Peppol-eigene Format Peppol BIS Billing 3.0, das ebenfalls auf der europäischen Norm EN 16931 aufbaut.

Bevor eine Rechnung verschickt wird, lohnt sich ein Test: Unser kostenloser Prüfer prüft XRechnungen und EN-16931-Rechnungen nach den Regeln der KoSIT, direkt im Browser. Die zusätzlichen Peppol-Regeln (PEPPOL-EN16931-R…) prüft er nicht, das übernimmt in der Regel Ihr Peppol-Dienstleister.

Häufige Fragen

Muss ich für die E-Rechnung Peppol nutzen?

Zwischen Unternehmen in Deutschland nicht. Laut Bundesfinanzministerium können E-Rechnungen zum Beispiel per E-Mail, über ein Portal, per EDI oder über eine Schnittstelle übermittelt werden. Auf welchen Weg man sich einigt, klären die Geschäftspartner untereinander.

Wie bekomme ich eine Peppol-ID?

Beantragen müssen Sie sie nicht, die ID vergeben Sie selbst, meist richtet sie Ihr Peppol-Dienstleister (Access Point) ein. Ins Peppol-Verzeichnis muss sie nur, wenn Sie über Peppol auch Rechnungen empfangen wollen. Als Kennung empfiehlt die Bundesverwaltung für Absender die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Schema 9930) oder die Global Location Number (Schema 0088).

Was ist die Peppol-ID einer Behörde?

Bei Behörden, die an das Rechnungsportal des Bundes (OZG-RE) angeschlossen sind, ist es die Leitweg-ID mit der Vorsilbe 0204, zum Beispiel 0204:99661-WEBSERVICEOZG-28 (die Adresse der OZG-RE-Testumgebung, nur für Testrechnungen). In anderen Bundesländern kann sie abweichen. Die Leitweg-ID bekommen Sie vom Auftraggeber.

Was kostet Peppol?

Über einen Dienstleister zahlen Sie dessen Preise, die Spanne ist groß. Ein eigener Access Point lohnt sich für kleine Betriebe in der Regel nicht, dafür sind eine OpenPeppol-Mitgliedschaft und der laufende Betrieb nötig. Die Registrierung im Rechnungsportal des Bundes (OZG-RE) ist kostenlos.

Stand 26.10.2026. Quellen: BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2025, Seiten der Bundesverwaltung auf e-rechnung-bund.de zum Übertragungskanal Peppol und FAQ zur Peppol-Participant-ID. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.