XRechnung einfach erklärt
Die XRechnung ist eine Rechnung, die nur aus Daten besteht: eine XML-Datei statt einer PDF. Hier prüfen Sie eine XRechnung kostenlos und sehen sie lesbar, darunter steht, was die XRechnung ist, welche Version gilt und was die BT-Felder bedeuten.
Rechnung hier ablegen
XRechnung als XML oder ZUGFeRD als PDF, bis 20 MB.
Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Upload: Die Prüfung läuft in Ihrem Browser. Leitweg-ID prüfen
Was die XRechnung ist
Die XRechnung ist in Deutschland der Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, zwischen Firmen ist sie ebenfalls zulässig. Herausgeberin ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), die den Standard im Auftrag des IT-Planungsrats betreibt. Kern der XRechnung ist eine sogenannte CIUS (Core Invoice Usage Specification): eine Präzisierung der europäischen Norm EN 16931, die für Deutschland festlegt, welche Felder Pflicht sind und welche zusätzlichen Regeln gelten. Dazu kommt eine optionale Erweiterung (Extension). Laut Umsatzsteuer-Anwendungserlass entspricht die XRechnung der Normenreihe EN 16931 und den Anforderungen an eine E-Rechnung nach § 14 UStG (Abschnitt 14.1 Abs. 13 UStAE).
Anders als eine ZUGFeRD-Rechnung hat die XRechnung keinen Bildteil. Man kann sie ohne passendes Programm nicht lesen, sondern sieht nur XML-Code. Dafür gibt es Viewer wie den Prüfer oben oder den XRechnung Viewer. Wann welches Format passt, steht unter XRechnung oder ZUGFeRD.
Wer XRechnungen braucht
- Lieferanten des Bundes: Nach der E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) müssen Rechnungen an Bundesbehörden seit dem 27. November 2020 elektronisch gestellt werden, ausgenommen unter anderem Direktaufträge bis 1.000 Euro. Grundsätzlich ist die XRechnung zu verwenden, ein anderer Standard ist zulässig, wenn er der EN 16931 entspricht (§ 4 ERechV). Pflicht sind unter anderem Leitweg-ID, Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und eine E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers (§ 5 ERechV). Die Länder haben eigene Regeln.
- Firmen untereinander: Seit 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, die XRechnung ist dabei eines der zulässigen Formate. Wer ab wann senden muss, steht unter E-Rechnung Pflicht.
Für Bundesbehörden gibt es seit dem 19. September 2025 nur noch eine Plattform zum Einreichen: die OZG-RE. Die frühere Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) wurde abgeschaltet; Anleitungen, die noch beide nennen, sind veraltet. Wie Sie die Leitweg-ID Ihres Auftraggebers finden, steht unter Leitweg-ID finden, prüfen können Sie sie unter Leitweg-ID prüfen.
Versionen: 3.0 gilt, 4.0 kommt
- XRechnung 3.0 ist laut KoSIT seit dem 1. Februar 2024 in Kraft und bleibt bis mindestens 31. Juli 2027 gültig. Aktuell ist die Fassung 3.0.2 vom 20. Juni 2024; gegenüber 3.0.1 hat sie laut Spezifikation nur redaktionelle Änderungen ohne funktionale Auswirkung. Seitdem veröffentlicht die KoSIT nur noch Aktualisierungen der Prüfpakete (zuletzt Sommer 2026), teils mit neuen oder verschärften Prüfregeln. Eine Version 3.0.3 oder 3.1 gibt es nicht.
- XRechnung 2.3 wurde zum 1. Februar 2024 außer Kraft gesetzt.
- XRechnung 4.0 liegt seit dem 15. September 2026 als Vorversion vor. Die Endfassung kündigt die KoSIT für voraussichtlich Frühjahr 2027 an, ein Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.
Was in XRechnung 3.0 neu war
Die wichtigsten Änderungen laut Anhang C.3 der Spezifikation, überwiegend aus dem Abgleich mit Peppol BIS Billing 3.0:
- Elektronische Adressen sind Pflicht: Käufer (BT-49) und Verkäufer (BT-34) brauchen eine elektronische Adresse, etwa eine E-Mail-Adresse oder eine Peppol-ID. In Rechnungsvorlagen aus der Zeit vor 3.0 kann diese Angabe fehlen.
- Geschäftsprozess ist Pflicht: Das Feld BT-23 muss gefüllt sein.
- Keine leeren Elemente: Ein vorhandenes, aber leeres XML-Element gilt als Fehler.
- Zusätzliche Rechen- und Syntaxregeln aus Peppol; die deutsche Regel BR-DE-29 zur Mandatsreferenz bei Lastschriften wurde durch eine Peppol-Regel ersetzt.
- Verzugszinsen lassen sich nicht mehr strukturiert in den Zahlungsbedingungen (BT-20) übermitteln.
UBL oder CII
Die XRechnung gibt es in zwei XML-Schreibweisen: UBL 2.1 (Universal Business Language) und UN/CEFACT CII (Cross Industry Invoice, Version 16B). Inhaltlich sind beide gleich. Laut Spezifikation dürfen sich Rechnungssteller für eine entscheiden, Rechnungsempfänger müssen beide empfangen können. Das richtet sich an öffentliche Auftraggeber; zwischen Firmen ist das Format laut BMF Vereinbarungssache (Abschnitt 14.1 Abs. 12 UStAE). Der Prüfer oben erkennt die Schreibweise automatisch. Im ZUGFeRD-Profil XRECHNUNG ist nur CII zulässig.
Die wichtigsten BT-Felder
Jedes Feld der Rechnung hat in der EN 16931 eine Nummer. BT (Business Term) ist ein einzelnes Feld, BG (Business Group) eine Gruppe von Feldern, etwa alle Angaben zum Verkäufer. Fehlermeldungen beziehen sich auf diese Nummern. Die Auswahl unten nennt die Felder, nach denen am häufigsten gefragt wird, mit ihrer Bedeutung in der XRechnung 3.0.2:
| Feld | Bedeutung | In der XRechnung |
|---|---|---|
| BT-1 | Rechnungsnummer | Pflicht |
| BT-2 | Rechnungsdatum | Pflicht |
| BT-3 | Rechnungsart (380 Rechnung, 381 Gutschrift, 384 Korrektur ...) | Pflicht |
| BT-5 | Währung | Pflicht |
| BT-9 | Fälligkeitsdatum | optional, aber BT-9 oder BT-20 nötig, wenn ein Betrag zu zahlen ist (BR-CO-25) |
| BT-10 | Käuferreferenz, bei Behörden die Leitweg-ID | Pflicht (BR-DE-15) |
| BT-13 | Bestellnummer des Käufers | optional |
| BT-19 | Buchungsreferenz des Käufers | optional |
| BT-20 | Zahlungsbedingungen | optional, siehe BT-9 (BR-CO-25) |
| BT-23 | Geschäftsprozess | Pflicht seit 3.0 |
| BT-24 | Spezifikationskennung (welcher Standard) | Pflicht (BR-1) |
| BT-29 | Kennung des Verkäufers | optional, aber BT-29, BT-30 oder BT-31 nötig (BR-CO-26) |
| BT-34 | Elektronische Adresse des Verkäufers | Pflicht seit 3.0 |
| BT-46 | Kennung des Käufers | optional |
| BT-49 | Elektronische Adresse des Käufers | Pflicht seit 3.0 |
| BT-106 | Summe der Positionen netto | Pflicht |
| BT-112 | Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer | Pflicht |
| BT-115 | Zahlbetrag | Pflicht |
Zur Käuferreferenz: Die Regel BR-DE-15 verlangt BT-10 in jeder XRechnung. Bei Behörden steht dort die Leitweg-ID. Fehlt sie bei einer Rechnung an eine Firma, ist das zwar ein Verstoß gegen die Geschäftsregeln, laut BMF aber umsatzsteuerlich unbeachtlich (Rn. 35a des BMF-Schreibens vom 15.10.2025). Was Codes wie 380 oder 58 in diesen Feldern bedeuten, steht unter E-Rechnung Codes.
XRechnung prüfen
Der Prüfer oben arbeitet mit der offiziellen Prüfkonfiguration der KoSIT für XRechnung 3.0.2 und zeigt jeden Fehler mit Feldnummer und Erklärung auf Deutsch. Die Datei verlässt Ihren Rechner nicht. Mehr dazu unter XRechnung Validator, offizielle Muster unter E-Rechnung Beispiele.
Stand 29.10.2026. Grundlagen: KoSIT (xeinkauf.de: Standard XRechnung, Versionen und Bundles, Spezifikation XRechnung 3.0.2 und Vorversion 4.0.0), E-Rechnungsverordnung des Bundes (§§ 3, 4, 5, 11 ERechV), e-rechnung-bund.de (FAQ, Plattformzusammenführung), BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2024 und 15.10.2025. Kein offizielles Angebot der KoSIT. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was ist eine XRechnung?
Die XRechnung ist in Deutschland der Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber und auch zwischen Firmen zulässig. Sie ist eine reine XML-Datei und präzisiert die europäische Norm EN 16931 für Deutschland (eine sogenannte CIUS). Herausgeber ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag des IT-Planungsrats. Laut BMF entspricht die XRechnung den Anforderungen an eine E-Rechnung nach § 14 UStG.
Welche XRechnung-Version gilt aktuell?
Version 3.0, aktuell in der Fassung 3.0.2. Sie ist laut KoSIT seit dem 1. Februar 2024 in Kraft und bleibt es bis mindestens 31. Juli 2027. Seit September 2026 gibt es eine Vorversion von XRechnung 4.0, die Endfassung ist laut KoSIT voraussichtlich für Frühjahr 2027 geplant. Version 2.3 ist seit dem 1. Februar 2024 außer Kraft.
Was ist der Unterschied zwischen UBL und CII?
Es sind zwei XML-Schreibweisen für denselben Inhalt: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII (Version 16B). Wer Rechnungen stellt, darf sich eine aussuchen. Wer XRechnungen empfängt, muss laut Spezifikation beide annehmen können. Das richtet sich an öffentliche Auftraggeber; zwischen Firmen ist das Format Vereinbarungssache.
Was bedeutet BT bei der XRechnung?
BT steht für Business Term, also ein einzelnes Informationselement der Rechnung, etwa BT-1 für die Rechnungsnummer oder BT-10 für die Käuferreferenz. BG steht für Business Group, eine Gruppe zusammengehöriger Felder, zum Beispiel alle Angaben zum Käufer. Fehlermeldungen wie BR-DE-15 verweisen auf diese Nummern.
Muss ich als Lieferant XRechnungen an Bundesbehörden schicken?
Rechnungen an Behörden des Bundes müssen nach der E-Rechnungsverordnung seit dem 27. November 2020 elektronisch gestellt werden, unter anderem mit Ausnahme von Direktaufträgen bis 1.000 Euro. Grundsätzlich ist die XRechnung zu verwenden, ein anderer Standard ist zulässig, wenn er der EN 16931 entspricht. Eingereicht wird seit dem 19. September 2025 ausschließlich über die Plattform OZG-RE, die Leitweg-ID gehört in das Feld BT-10.