BR-08: Postanschrift des Verkäufers (BG-5) fehlt
Was die Regel verlangt
Eine Rechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten.
Deutsche Übersetzung der englischen Originalregel, den Originaltext finden Sie weiter unten.
So beheben Sie es
Ergänzen Sie die Postanschrift des Verkäufers (BG-5). Darin ist der Ländercode (BT-40) Pflicht; eine XRechnung verlangt zusätzlich Ort (BR-DE-3) und Postleitzahl (BR-DE-4).
Haben Sie die Rechnung als Datei?
Der Prüfer zeigt, ob BR-08 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.
Rechnung jetzt kostenlos prüfenBetroffene Felder
- BG-5Postanschrift des Verkäufers
BT steht für ein einzelnes Feld der EN 16931 (Business Term), BG für eine Gruppe von Feldern (Business Group).
Stufe und Geltung
Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.
Regel der europäischen Norm EN 16931 (CEN). Sie gilt für jede E-Rechnung nach dieser Norm, also für die XRechnung genauso wie für ZUGFeRD im Profil EN 16931.
Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.
Unter derselben Nummer steht die Regel auch in den Prüfregeln von FeRD für ZUGFeRD BASIC und EXTENDED. ZUGFeRD prüfen
Offizieller Regeltext
[BR-08] An Invoice shall contain the Seller postal address (BG-5).
Originalwortlaut der EN 16931 (englisch) aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.
Verwandte Fehlercodes
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Diese Regel gehört zur Gruppe Grundregeln der EN 16931 (BR-01 bis BR-65). Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.