BR-48: Steuersatz (BT-119) in der Umsatzsteueraufschlüsselung fehlt
Was die Regel verlangt
Jede Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss einen Steuersatz der Umsatzsteuerkategorie (BT-119) enthalten, außer wenn die Rechnung nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Deutsche Übersetzung der englischen Originalregel, den Originaltext finden Sie weiter unten.
So beheben Sie es
Ergänzen Sie in jedem Eintrag der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) den Steuersatz in BT-119. Die EN 16931 erlaubt eine Ausnahme nur, wenn die Rechnung nicht der Umsatzsteuer unterliegt; eine XRechnung verlangt den Steuersatz nach BR-DE-14 ohne diese Ausnahme.
Haben Sie die Rechnung als Datei?
Der Prüfer zeigt, ob BR-48 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.
Rechnung jetzt kostenlos prüfenBetroffene Felder
- BG-23Umsatzsteueraufschlüsselung
- BT-119Umsatzsteueraufschlüsselung: Steuersatz
BT steht für ein einzelnes Feld der EN 16931 (Business Term), BG für eine Gruppe von Feldern (Business Group).
Stufe und Geltung
Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.
Regel der europäischen Norm EN 16931 (CEN). Sie gilt für jede E-Rechnung nach dieser Norm, also für die XRechnung genauso wie für ZUGFeRD im Profil EN 16931.
Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.
Unter derselben Nummer steht die Regel auch in den Prüfregeln von FeRD für ZUGFeRD BASIC und EXTENDED. ZUGFeRD prüfen
Offizieller Regeltext
[BR-48] Each VAT breakdown (BG-23) shall have a VAT category rate (BT-119), except if the Invoice is not subject to VAT.
Originalwortlaut der EN 16931 (englisch) aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.
Verwandte Fehlercodes
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- BR-45: Bemessungsgrundlage (BT-116) in der Umsatzsteueraufschlüsselung fehlt
Diese Regel gehört zur Gruppe Grundregeln der EN 16931 (BR-01 bis BR-65). Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.