BR-AF-08: Bemessungsgrundlage (BT-116) für Kategorie L (IGIC der Kanarischen Inseln) stimmt nicht
Was die Regel verlangt
Für jeden unterschiedlichen Wert des Steuersatzes der Umsatzsteuerkategorie (BT-119), bei dem der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „IGIC“ ist, muss der steuerbare Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) der Summe der Rechnungspositions-Nettobeträge (BT-131) zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) abzüglich der Summe der Nachlassbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) entsprechen, bei denen der Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-151, BT-102, BT-95) „IGIC“ ist und der Umsatzsteuersatz (BT-152, BT-103, BT-96) dem Steuersatz der Umsatzsteuerkategorie (BT-119) entspricht.
Deutsche Übersetzung der englischen Originalregel, den Originaltext finden Sie weiter unten.
So beheben Sie es
Rechnen Sie die Bemessungsgrundlage (BT-116) im Eintrag mit Kategorie L neu: Summe der Nettobeträge aller Positionen (BT-131) mit Kategorie L, minus Nachlässe (BT-92) und plus Zuschläge (BT-99) mit Kategorie L, getrennt für jeden Steuersatz (BT-119).
Haben Sie die Rechnung als Datei?
Der Prüfer zeigt, ob BR-AF-08 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.
Rechnung jetzt kostenlos prüfenWelche Kategorie bedeutet was?
Betroffene Felder
- BT-119Umsatzsteueraufschlüsselung: Steuersatz
- BT-118Umsatzsteueraufschlüsselung: Kategorie-Code
- BT-116Umsatzsteueraufschlüsselung: Bemessungsgrundlage
- BG-23Umsatzsteueraufschlüsselung
- BT-131Position: Nettobetrag
- BT-99Zuschlag auf Dokumentebene: Betrag
- BT-92Nachlass auf Dokumentebene: Betrag
- BT-151Position: Umsatzsteuerkategorie
- BT-102Zuschlag auf Dokumentebene: Umsatzsteuerkategorie
- BT-95Nachlass auf Dokumentebene: Umsatzsteuerkategorie
- BT-152Position: Umsatzsteuersatz
- BT-103Zuschlag auf Dokumentebene: Umsatzsteuersatz
- BT-96Nachlass auf Dokumentebene: Umsatzsteuersatz
BT steht für ein einzelnes Feld der EN 16931 (Business Term), BG für eine Gruppe von Feldern (Business Group).
Stufe und Geltung
Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.
Regel der europäischen Norm EN 16931 (CEN). Sie gilt für jede E-Rechnung nach dieser Norm, also für die XRechnung genauso wie für ZUGFeRD im Profil EN 16931.
Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.
Der Regeltext nennt die Kategorie mit ihrem Namen, in der Rechnung steht dafür der Code L.
Unter derselben Nummer steht die Regel auch in den Prüfregeln von FeRD für ZUGFeRD BASIC. ZUGFeRD prüfen
Offizieller Regeltext
[BR-AF-08] For each different value of VAT category rate (BT-119) where the VAT category code (BT-118) is "IGIC", the VAT category taxable amount (BT-116) in a VAT breakdown (BG-23) shall equal the sum of Invoice line net amounts (BT-131) plus the sum of document level charge amounts (BT-99) minus the sum of document level allowance amounts (BT-92) where the VAT category code (BT-151, BT-102, BT-95) is "IGIC" and the VAT rate (BT-152, BT-103, BT-96) equals the VAT category rate (BT-119).
Originalwortlaut der EN 16931 (englisch) aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.
Verwandte Fehlercodes
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Diese Regel gehört zur Gruppe Umsatzsteuerkategorien. Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.