BR-CL-19: Code für den Nachlassgrund nicht aus UNCL 5189
Was die Regel verlangt
Codierte Nachlassgründe müssen der Codeliste UNCL 5189 angehören.
Deutsche Übersetzung der englischen Originalregel, den Originaltext finden Sie weiter unten.
So beheben Sie es
Verwenden Sie für den Nachlassgrund (BT-98, BT-140) einen Code aus UNCL 5189. Erlaubt sind 41, 42, 60, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 70, 71, 88, 95, 100, 102, 103, 104 und 105.
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Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.
Regel der europäischen Norm EN 16931 (CEN). Sie gilt für jede E-Rechnung nach dieser Norm, also für die XRechnung genauso wie für ZUGFeRD im Profil EN 16931.
Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.
Offizieller Regeltext
[BR-CL-19] Coded allowance reasons MUST belong to the UNCL 5189 code list
Originalwortlaut der EN 16931 (englisch) aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.
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Diese Regel gehört zur Gruppe Codelisten (BR-CL). Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.