E-Rechnungswandler

BR-CL-25: Schema der elektronischen Adresse nicht aus CEF EAS

FehlerEN 16931 (CEN)UBL und CII

Was die Regel verlangt

Die Kennung des Identifikationsschemas für Endpunktkennungen muss der Codeliste CEF EAS angehören.

Deutsche Übersetzung der englischen Originalregel, den Originaltext finden Sie weiter unten.

So beheben Sie es

Das Attribut schemeID einer elektronischen Adresse (BT-34, BT-49) muss aus der Codeliste CEF EAS stammen, zum Beispiel EM für eine E-Mail-Adresse oder 0204 für eine Leitweg-ID.

Haben Sie die Rechnung als Datei?

Der Prüfer zeigt, ob BR-CL-25 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.

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Stufe und Geltung

Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.

Abweichende Einstufung in der Prüfkonfiguration der KoSIT: XRechnung mit Extension: Hinweis. Für das Prüfergebnis zählt dort diese Einstufung, im Prüfbericht steht die Regel weiter mit ihrer ursprünglichen Stufe.

Regel der europäischen Norm EN 16931 (CEN). Sie gilt für jede E-Rechnung nach dieser Norm, also für die XRechnung genauso wie für ZUGFeRD im Profil EN 16931.

Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.

Offizieller Regeltext

[BR-CL-25] Endpoint identifier scheme identifier MUST belong to the CEF EAS code list

Originalwortlaut der EN 16931 (englisch) aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.

Verwandte Fehlercodes

Diese Regel gehört zur Gruppe Codelisten (BR-CL). Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht

Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.