BR-DE-18: Skonto-Angabe in den Zahlungsbedingungen (BT-20) falsch formatiert
Was die Regel verlangt
Skonto Zeilen in muessen diesem regulärem Ausdruck entsprechen. Die Informationen zur Gewährung von Skonto müssen wie folgt im Element "Payment terms" (BT-20) übermittelt werden: Anzugeben ist im ersten Segment "SKONTO", im zweiten "TAGE=n", im dritten "PROZENT=n". Prozentzahlen sind ohne Vorzeichen sowie mit Punkt getrennt von zwei Nachkommastellen anzugeben. Liegt dem zu berechnenden Betrag nicht BT-115, "fälliger Betrag" zugrunde, sondern nur ein Teil des fälligen Betrags der Rechnung, ist der Grundwert zur Berechnung von Skonto als viertes Segment "BASISBETRAG=n" gemäß dem semantischen Datentypen Amount anzugeben. Jeder Eintrag beginnt mit einer #, die Segmente sind mit einer # getrennt und eine Zeile schließt mit einer # ab. Am Ende einer vollständigen Skontoangabe muss ein XML-konformer Zeilenumbruch folgen. Alle Angaben zur Gewährung von Skonto müssen in Großbuchstaben gemacht werden. Zusätzliches Whitespace (Leerzeichen, Tabulatoren oder Zeilenumbrüche) ist nicht zulässig. Andere Zeichen oder Texte als in den oberen Vorgaben genannt sind nicht zulässig.
So beheben Sie es
Schreiben Sie die Skonto-Angabe in BT-20 genau so: #SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.00# und danach einen Zeilenumbruch. Großbuchstaben, Prozent mit Punkt und zwei Nachkommastellen, keine Leerzeichen. Gilt Skonto nur auf einen Teil des Betrags, folgt als viertes Segment BASISBETRAG=, zum Beispiel #SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.00#BASISBETRAG=100.00#.
Haben Sie die Rechnung als Datei?
Der Prüfer zeigt, ob BR-DE-18 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.
Rechnung jetzt kostenlos prüfenBetroffene Felder
- BT-20Skonto; weitere Zahlungsbedingungen
- BT-115Fälliger Betrag
BT steht für ein einzelnes Feld der EN 16931 (Business Term), BG für eine Gruppe von Feldern (Business Group).
Stufe und Geltung
Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.
Deutsche Zusatzregel der XRechnung (KoSIT). Sie gilt nur, wenn die Rechnung als XRechnung gekennzeichnet ist (Spezifikationskennung BT-24). Eine reine EN-16931-Rechnung, etwa ZUGFeRD im Profil EN 16931, wird nach dieser Regel nicht geprüft.
Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.
Offizieller Regeltext
[BR-DE-18] Skonto Zeilen in muessen diesem regulärem Ausdruck entsprechen. Die Informationen zur Gewährung von Skonto müssen wie folgt im Element "Payment terms" (BT-20) übermittelt werden: Anzugeben ist im ersten Segment "SKONTO", im zweiten "TAGE=n", im dritten "PROZENT=n". Prozentzahlen sind ohne Vorzeichen sowie mit Punkt getrennt von zwei Nachkommastellen anzugeben. Liegt dem zu berechnenden Betrag nicht BT-115, "fälliger Betrag" zugrunde, sondern nur ein Teil des fälligen Betrags der Rechnung, ist der Grundwert zur Berechnung von Skonto als viertes Segment "BASISBETRAG=n" gemäß dem semantischen Datentypen Amount anzugeben. Jeder Eintrag beginnt mit einer #, die Segmente sind mit einer # getrennt und eine Zeile schließt mit einer # ab. Am Ende einer vollständigen Skontoangabe muss ein XML-konformer Zeilenumbruch folgen. Alle Angaben zur Gewährung von Skonto müssen in Großbuchstaben gemacht werden. Zusätzliches Whitespace (Leerzeichen, Tabulatoren oder Zeilenumbrüche) ist nicht zulässig. Andere Zeichen oder Texte als in den oberen Vorgaben genannt sind nicht zulässig.
Originalwortlaut aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.
Verwandte Fehlercodes
- BR-CO-16: Zahlbetrag (BT-115) stimmt nicht
- BR-DEC-18: Zahlbetrag (BT-115) hat mehr als zwei Nachkommastellen
- BR-DEX-09: Zahlbetrag mit Drittzahlungen stimmt nicht (Extension)
- BR-15: Zahlbetrag (BT-115) fehlt
- BR-DE-17: Rechnungsart-Code (BT-3) in der XRechnung nicht vorgesehen
Diese Regel gehört zur Gruppe Deutsche Regeln der XRechnung (BR-DE). Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.