BR-DE-4: Postleitzahl des Verkäufers (BT-38) fehlt
Was die Regel verlangt
Das Element "Seller post code" (BT-38) muss übermittelt werden.
So beheben Sie es
Tragen Sie in der Anschrift des Verkäufers die Postleitzahl in BT-38 ein.
Haben Sie die Rechnung als Datei?
Der Prüfer zeigt, ob BR-DE-4 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.
Rechnung jetzt kostenlos prüfenBetroffene Felder
- BT-38Verkäufer: PLZ
BT steht für ein einzelnes Feld der EN 16931 (Business Term), BG für eine Gruppe von Feldern (Business Group).
Stufe und Geltung
Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.
Deutsche Zusatzregel der XRechnung (KoSIT). Sie gilt nur, wenn die Rechnung als XRechnung gekennzeichnet ist (Spezifikationskennung BT-24). Eine reine EN-16931-Rechnung, etwa ZUGFeRD im Profil EN 16931, wird nach dieser Regel nicht geprüft.
Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.
Offizieller Regeltext
[BR-DE-4] Das Element "Seller post code" (BT-38) muss übermittelt werden.
Originalwortlaut aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.
Verwandte Fehlercodes
- BR-DE-3: Ort des Verkäufers (BT-37) fehlt
- BR-DE-5: Kontaktstelle des Verkäufers (BT-41) fehlt
- BR-DE-2: Kontaktdaten des Verkäufers (BG-6) fehlen
- BR-DE-6: Telefonnummer des Verkäufers (BT-42) fehlt
- BR-DE-1: Zahlungsangaben (BG-16) fehlen
Diese Regel gehört zur Gruppe Deutsche Regeln der XRechnung (BR-DE). Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.