BR-DEX-13: Betrag der Drittzahlung mit mehr als zwei Nachkommastellen
Was die Regel verlangt
Die maximale Anzahl zulässiger Nachkommastellen für das Element "Third party payment amount" (BT-DEX-002) ist 2.
So beheben Sie es
Runden Sie den Betrag der Drittzahlung (BT-DEX-002) auf höchstens zwei Nachkommastellen.
Haben Sie die Rechnung als Datei?
Der Prüfer zeigt, ob BR-DEX-13 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.
Rechnung jetzt kostenlos prüfenBetroffene Felder
- BT-DEX-002Drittzahlung: Betrag
BT steht für ein einzelnes Feld der EN 16931 (Business Term), BG für eine Gruppe von Feldern (Business Group).
Stufe und Geltung
Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.
Regel der XRechnung (KoSIT) für die XRechnung mit Extension. Sie greift nur, wenn die Spezifikationskennung (BT-24) eine Extension angibt (Endung #conformant#urn:xeinkauf.de:kosit:extension:xrechnung_3.0). Normale XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen betrifft sie nicht.
Geprüft nur in der Syntax UBL. Rechnungen in CII betrifft diese Regel nicht.
Offizieller Regeltext
[BR-DEX-13] Die maximale Anzahl zulässiger Nachkommastellen für das Element "Third party payment amount" (BT-DEX-002) ist 2.
Originalwortlaut aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.
Verwandte Fehlercodes
- BR-DEX-14: Währung der Drittzahlung weicht von der Rechnungswährung ab
- BR-DEX-11: Drittzahlung ohne Betrag (BT-DEX-002)
- BR-DEX-09: Zahlbetrag mit Drittzahlungen stimmt nicht (Extension)
- BR-DEX-12: Drittzahlung ohne Beschreibung (BT-DEX-003)
- BR-DEX-15: Unterpositionen in CII werden von der XRechnung nicht unterstützt
Diese Regel gehört zur Gruppe Weitere Regeln der XRechnung. Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.