E-Rechnungswandler

BR-62: Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ohne Schema-Kennung

FehlerEN 16931 (CEN)UBL und CII

Was die Regel verlangt

Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss eine Schema-Kennung enthalten.

Deutsche Übersetzung der englischen Originalregel, den Originaltext finden Sie weiter unten.

So beheben Sie es

Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) braucht das Attribut schemeID mit einem Code aus der Codeliste CEF EAS, zum Beispiel EM für eine E-Mail-Adresse.

Haben Sie die Rechnung als Datei?

Der Prüfer zeigt, ob BR-62 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.

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Mehr zu elektronischen Adressen

Betroffene Felder

BT steht für ein einzelnes Feld der EN 16931 (Business Term), BG für eine Gruppe von Feldern (Business Group).

Stufe und Geltung

Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.

Regel der europäischen Norm EN 16931 (CEN). Sie gilt für jede E-Rechnung nach dieser Norm, also für die XRechnung genauso wie für ZUGFeRD im Profil EN 16931.

Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.

Unter derselben Nummer steht die Regel auch in den Prüfregeln von FeRD für ZUGFeRD BASIC und EXTENDED. ZUGFeRD prüfen

Offizieller Regeltext

[BR-62] The Seller electronic address (BT-34) shall have a Scheme identifier.

Originalwortlaut der EN 16931 (englisch) aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.

Verwandte Fehlercodes

Diese Regel gehört zur Gruppe Grundregeln der EN 16931 (BR-01 bis BR-65). Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht

Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.