BR-63: Elektronische Adresse des Käufers (BT-49) ohne Schema-Kennung
Was die Regel verlangt
Die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) muss eine Schema-Kennung enthalten.
Deutsche Übersetzung der englischen Originalregel, den Originaltext finden Sie weiter unten.
So beheben Sie es
Die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) braucht das Attribut schemeID mit einem Code aus der Codeliste CEF EAS, zum Beispiel EM für eine E-Mail-Adresse oder 0204 für eine Leitweg-ID.
Haben Sie die Rechnung als Datei?
Der Prüfer zeigt, ob BR-63 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.
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Betroffene Felder
- BT-49Käufer: Elektronische Adresse
BT steht für ein einzelnes Feld der EN 16931 (Business Term), BG für eine Gruppe von Feldern (Business Group).
Stufe und Geltung
Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.
Regel der europäischen Norm EN 16931 (CEN). Sie gilt für jede E-Rechnung nach dieser Norm, also für die XRechnung genauso wie für ZUGFeRD im Profil EN 16931.
Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.
Unter derselben Nummer steht die Regel auch in den Prüfregeln von FeRD für ZUGFeRD BASIC und EXTENDED. ZUGFeRD prüfen
Offizieller Regeltext
[BR-63] The Buyer electronic address (BT-49) shall have a Scheme identifier.
Originalwortlaut der EN 16931 (englisch) aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.
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Diese Regel gehört zur Gruppe Grundregeln der EN 16931 (BR-01 bis BR-65). Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.