BR-DE-15: Käuferreferenz (BT-10) fehlt
Was die Regel verlangt
Das Element "Buyer reference" (BT-10) muss übermittelt werden.
So beheben Sie es
Tragen Sie die Käuferreferenz (BT-10) ein. Bei Behörden ist das die Leitweg-ID, die Ihnen die Behörde mitteilt. Firmenkunden geben oft eine Bestell- oder Lieferantennummer vor. Gibt es keine Vorgabe, nehmen Sie eine eigene Referenz wie die Kundennummer.
Haben Sie die Rechnung als Datei?
Der Prüfer zeigt, ob BR-DE-15 oder eine andere Regel verletzt ist und welche Beträge nicht stimmen. Die Prüfung läuft im Browser, die Rechnung verlässt Ihren Rechner nicht.
Rechnung jetzt kostenlos prüfenWird die Rechnung deshalb steuerlich ungültig?
Laut Bundesfinanzministerium kommt es auf die Art des Fehlers an. Verstöße gegen technische Prüfregeln, die keine Pflichtangabe der Rechnung betreffen, sind umsatzsteuerlich unbeachtlich. Als Beispiel nennt das BMF die Käuferreferenz, weil sie keine Pflichtangabe nach § 14 UStG ist (BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2025, Rn. 35a).
Eine Behörde oder ein Kunde mit strenger Prüfung kann die Rechnung trotzdem zurückweisen, und bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist die Käuferreferenz die Leitweg-ID, ohne die die Rechnung nicht zugeordnet wird.
Bei Rechnungen an Firmen muss es keine XRechnung sein. Eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil EN 16931 verlangt die Käuferreferenz nicht.
- Leitweg-ID finden: woher sie kommt und was ohne gilt
- Leitweg-ID prüfen
- Was bei fehlerhaften E-Rechnungen gilt
Betroffene Felder
- BT-10Käuferreferenz
BT steht für ein einzelnes Feld der EN 16931 (Business Term), BG für eine Gruppe von Feldern (Business Group).
Stufe und Geltung
Fehler. Der offizielle Prüfer der KoSIT stuft eine Rechnung mit diesem Verstoß als ungültig ein, Empfänger und Rechnungsportale weisen sie in der Regel zurück.
Deutsche Zusatzregel der XRechnung (KoSIT). Sie gilt nur, wenn die Rechnung als XRechnung gekennzeichnet ist (Spezifikationskennung BT-24). Eine reine EN-16931-Rechnung, etwa ZUGFeRD im Profil EN 16931, wird nach dieser Regel nicht geprüft.
Geprüft in beiden Syntaxen der E-Rechnung, UBL und CII.
Offizieller Regeltext
[BR-DE-15] Das Element "Buyer reference" (BT-10) muss übermittelt werden.
Originalwortlaut aus der Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2 der KoSIT.
Verwandte Fehlercodes
- BR-DE-21: Spezifikationskennung (BT-24) ist keine XRechnung-Kennung
- BR-63: Elektronische Adresse des Käufers (BT-49) ohne Schema-Kennung
- BR-CL-25: Schema der elektronischen Adresse nicht aus CEF EAS
- BR-01: Spezifikationskennung (BT-24) fehlt
- BR-DE-14: Steuersatz (BT-119) fehlt
Diese Regel gehört zur Gruppe Deutsche Regeln der XRechnung (BR-DE). Alle XRechnung-Fehlermeldungen in der Übersicht
Quelle: Prüfregeln der KoSIT-Konfiguration XRechnung 3.0.2 (31.08.2026) und der EN 16931 (CEN). Lösungshinweise ohne Gewähr, keine Steuerberatung.